Raser wehrt sich in Zürich gegen Urteil aufgrund von GPS-Daten

Ein 23-Jähriger bestreitet, dass er mehrfach zu rasant unterwegs war. Vor dem Zürcher Obergericht ficht er am Donnerstag das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur an, das sich auf GPS-Daten seines Handys stützte.

Zweimal soll der 23-Jährige im Oktober 2023 die signalisierte Höchstgeschwindigkeit in Winterthur mit seinem Auto überschritten haben. Einmal soll er innerorts 120 km/h statt der erlaubten 50 gefahren sein. Nur wenige Zeit später soll sein Tacho ausserorts 131 km/h statt der signalisierten 80 angezeigt haben. Schliesslich verlor er die Beherrschung über sein Fahrzeug. Das Auto kollidierte mit einem Baum und überschlug sich mehrmals.
Wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln sprach ihn das Bezirksgericht Winterthur im Juli 2025 schuldig. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 2 Jahren sowie eine Busse von 1'500 Franken.
Dieses Urteil zieht der Beschuldigte nun an die nächste Instanz weiter und muss sich am Donnerstag vor dem Obergericht verantworten. Er bestritt bereits erstinstanzlich die Geschwindigkeiten. Berechnet hatten diese das Forensische Institut Zürich und das Eidgenössische Institut für Metrologie anhand der GNSS-Standortdaten seines Mobiltelefons.
Diese seien aber ungenau, machte der Beschuldigte vor Gericht geltend. Zudem seien Messfehler und technische Störungen möglich. Er gab als Unfallursache an, einem Fuchs ausgewichen zu sein.




