Mann leitet Kinderporno in Gruppenchat weiter – die Folgen!
Zürich 13.11.2024 - 16:00
Ein 56-jähriger Angolaner hat ein Video mit Pornografie in einen Whatsapp-Chat weitergeleitet. Die Ermittler kamen ihm nach einem US-Hinweis auf die Schliche.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 56-jähriger Angolaner hat Kinderpornografie in einen Gruppenchat weitergeleitet.
- Auch Gewaltvideos und Pornos mit zoophilem Inhalt soll der Mann konsumiert haben.
- Das Bezirksgericht Zürich sprach eine hohe bedingte Geldstrafe gegen ihn aus.
Weil er Kinderpornografie über Whatsapp verbreitet hat, ist ein 56-jähriger Angolaner vom Bezirksgericht Zürich verurteilt worden. Er hatte ein Video mit pornografischem Inhalt in einen Gruppenchat mit 625 Mitgliedern gestellt.
Auf die Schliche gekommen war ihm die Schweizer Bundespolizei durch einen Hinweis der US-amerikanischen Kinderschutz-Behörde. Sie hatte eine Verdachtsmeldung an das Fedpol geschickt, berichtet die «Limmattaler Zeitung».
Die Bilder und Videos soll der Mann im vergangenen Jahr über Monate selbst über Whatsapp und den Facebook-Messenger erhalten haben. Ob er das Material abspeicherte oder – wie er selbst aussagte – löschte, ist unklar. Als sicher bewertete das Gericht, dass er mindestens ein Pornovideo auch weitergeleitet hat.
Gericht sieht von Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen ab
Neben Kinderpornos hat der Angeklagte laut der Staatsanwaltschaft auch Gewaltvideos gegen Erwachsene und Kinder sowie Pornos mit zoophilem Inhalt konsumiert. Neben einer Geldstrafe forderte sie ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen und einen Landesverweis.
Die Verteidigung meinte dagegen, der Mann habe das Material gelöscht und konnte nicht mehr darauf zugreifen. Selbst die Polizei habe es nur noch mit Spezialtechnik gefunden.
Das Bezirksgericht Zürich sprach den Angolaner laut der «Limmattaler Zeitung» schliesslich der mehrfachen Gewaltdarstellung, der mehrfachen Handlung zum Eigenkonsum harter Pornografie sowie der Verbreitung von harter Pornografie schuldig.
Das Bezirksgericht verhängte eine bedingte Geldstrafe von 10'800 Franken. Einen Landesverweis und ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen sprach es nicht aus.