Altikon ZH: Riesiger Wirbel um 5G-Antenne

Katharina Lehmann
Katharina Lehmann

Winterthur Stadt 14.11.2024 - 15:01

Handyempfang vor Landschaftsschutz im Altikon ZH: Das Baurekursgericht ermöglicht den Bau einer 5G-Antenne der Swisscom.

5G-Antenne
Altikon ZH: Hier soll die 5G-Antenne der Swisscom gebaut werden. - Google Maps

Das Wichtigste in Kürze

  • In Altikon ZH gibt es viel Wirbel um eine geplante 5G-Antenne.
  • Das Baurekursgericht entschied jetzt für den Bau der Swisscom-Antenne.

In der Gemeinde Altikon ZH fiel eine wichtige Entscheidung. Das Baurekursgericht hat zwei Rekurse gegen eine geplante 5G-Antenne der Swisscom bei der ARA abgelehnt.

Sabrina Hubacher, eine Sprecherin der Swisscom, erklärte im «Landbote», dass das Unternehmen nach einer Besichtigung mit allen involvierten Parteien eine Änderung des Projekts vorgeschlagen habe. Für die Antenne wird jetzt einen schlankerer Mast verwendet.

Handyantenne Swisscom
5G-Antenne der Swisscom: Handyempfang wird höher bewertet als geschützte Landschaften. (Symbolbild) - keystone

Dieser ändert jedoch nichts an der kritischen Lage der Antenne. Diese ist nämlich in einer landwirtschaftlichen Zone geplant, innerhalb einer kantonal geschützten Landschaft und nahe einem nationalen Schutzgebiet.

Kritik an der Standortwahl

Die kantonale Baudirektion war der Ansicht, dass die Anlage für die Versorgung der Bevölkerung unerlässlich sei. Dieses Anliegen wurde damit höher gewichtet als der Landschaftsschutz. Die Swisscom argumentierte, dass es ohne neue Antenne eine Versorgungslücke gäbe.

Die Gegner sind der Meinung, dass der Bau der Antenne in der Landwirtschaftszone keinem landwirtschaftlichen Zweck diene. Die Antenne helfe «primär nur der Bequemlichkeit der externen Nutzer der Verbindungsstrasse».

5G-Antenne «nicht aussergewöhnlich exponiert»

Ein Aspekt, der in den Rekursen zudem angesprochen wurde, war die auffällige Sichtbarkeit der Antenne von Wohnsiedlungen aus.

Das Gericht sah das laut dem «Landbote» anders. Es stellte fest, dass die geplante Antenne für einen durchschnittlichen Beobachtenden «nicht als aussergewöhnlich exponiert» wahrgenommen werde.

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Nachdem die Rekurse vom Baurekursgericht abgewiesen wurden, müssen die Beschwerdeführenden 6400 Franken der Gerichtsgebühr tragen. Die restlichen 1400 Franken sind von der Swisscom zu bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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