Jetzt ziehen Sugus-Mieter in den Kündigungs-Kampf
Zürich 18.12.2024 - 06:43
Die Mieterinnen und Mieter der Sugus-Häuser in Zürich trafen sich gestern Abend zu einer Anwohnerversammlung. Anwälte und Anwohner zeigen sich kämpferisch.
Das Wichtigste in Kürze
- Über 200 Mieter müssen aus Sanierungsgründen aus den Zürcher Sugushäusern ziehen.
- Gestern Abend wurden die Bewohner vom Mieterverband über die Anfechtungspläne informiert.
- Sie wollen «bis vor das Bundesgericht kämpfen», erklärt ein Anwohner danach.
Die Kündigung von über 200 Mieterinnen und Mietern der Zürcher Sugus-Häuser sorgt schweizweit für Aufruhr. Wegen einer geplanten Total-Sanierung müssen die Bewohner der Häuser ihre Wohnungen bis Ende März räumen.
Schnell kündigten Betroffene an, gegen die Kündigungen vorgehen zu wollen. Mehrere Mieterinnen und Mieter sind überzeugt, dass eine Totalsanierung der Wohnungen an der Neugasse 81, 83 und 85 gar nicht nötig ist.
Gestern Abend haben sich die Mieter der Sugus-Häuser zur Anwohnerversammlung getroffen. Auch Vertreter des Mieterverbands sowie mehrere Anwältinnen und Anwälte nahmen daran teil.
«Es wurde uns aufgezeigt, was der Mieterverband plant und macht: Es geht um die Anfechtung dieser Kündigung», sagt Bewohner Markus im Anschluss zu Nau.ch.
Anwältin: «Zuversichtlich, dass Kündigungen missbräuchlich sind»
Die Betroffenen dürften keine schlechte Chancen haben. «Wir haben die Aussicht, dass das doch ein paar Jahre gehen könnte. Sie wollen kämpfen bis vor Bundesgericht», erklärt der Markus.
Auch Anwältin Anita Thanei zeigt sich nach der Anwohnerversammlung optimistisch: «Wir sind ziemlich zuversichtlich, dass diese Kündigungen missbräuchlich sind.» Denn bei einer solchen Sanierungskündigung gebe es mehrere Kriterien, die erfüllt sein müssten.
Es gebe offensichtlich ein widersprüchliches Verhalten der neuen Eigentümerin, erklärt die Ex-SP-Nationalrätin und ehemalige Präsidentin des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands. «Es wird eine Verhandlung vor der Schlichtungsbehörde geben.»
«Haben jetzt einen Zeithorizont, der ein bisschen tröstlich ist»
Das Ziel: Die Kündigungen sollen aufgehoben werden.
«Die Frage, ob es eine Fristerstreckung gibt, stellt sich erst, wenn die Kündigung gültig ist.» Gemäss Gesetz wären das dann bis zu vier Jahre – je nach individueller Situation der einzelnen Mieterinnen und Mieter.
Sollten die Kündigungen für missbräuchlich erklärt werden, dürfte laut Mieter Markus eine neue Verwaltung erst nach drei Jahren Kündigungen aussprechen. «Also haben wir da jetzt doch wirklich einen Zeithorizont, der ein bisschen tröstlich ist.»
Trotzdem: Zu früh freuen will man sich an den Zürcher Bahngleisen nicht. Markus sagt: «Ich schaue auf dem Wohnungsmarkt rum. Aber entspannter, als noch vor zwei Wochen.»