Gericht schränkt Kanton Zürich bei Videoüberwachung ein

Der Kanton Zürich darf seine Gebäude nicht wie geplant überwachen: Kameras dürfen weder den öffentlichen Raum filmen noch identifizierende Bilder liefern.

Der Kanton Zürich kann seine Gebäude nicht wie geplant überwachen. Videokameras dürfen den öffentlichen Raum nicht aufzeichnen und keine identifizierenden Bilder liefern, hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Geklagt hatte eine Angestellte des Kantons, wie es in einem kürzlich publizierten Entscheid des Verwaltungsgerichts heisst. Die vorgesehene Überwachung sei als «schwerwiegende Beschränkung der Privatsphäre einzustufen», heisst es im Urteil.
Der Regierungsrat hatte im Sommer 2024 eine Verordnung für die mögliche Videoüberwachung der rund 1400 kantonalen Immobilien erlassen. Dazu zählen etwa das Kasernenareal und das Obergericht in Zürich. Grösstenteils heisst das Gericht die Verordnung gut.
Gesetzliche Grundlage gefordert
Kameras, die Bilder liefern, die Personen identifizierbar machen sowie die Überwachung des öffentlichen Raums gehen dem Verwaltungsgericht aber zu weit für eine Verordnung. Dafür brauche es eine gesetzliche Grundlage.
Wie es nun weitergeht ist noch offen. Bei der Baudirektion heisst es auf Anfrage von Keystone-SDA, dass wegen geringer Prozessaussichten und der nur teilweisen Aufhebung der Verordnung auf einen Weiterzug verzichtet wurde. Das weitere Vorgehen werde nun geprüft.
Verantwortung bleibt beim Kanton
Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde in einem weiteren Punkt ab. Der Betrieb der Videoüberwachungsanlagen kann an Dritte übertragen werden. Der Kanton bleibe aber für die Bearbeitung der Informationen verantwortlich, heisst es im Urteil.






