Gericht hebt Mindestlöhne in Zürich und Winterthur auf
Zürich 30.11.2024 - 07:34
Das kantonale Verwaltungsgericht hat eine Verordnung zu Mindestlöhnen in den Städten Zürich und Winterthur aufgehoben.
Doch keine Mindestlöhne für die Bewohnerinnen und Bewohner der Städte Zürich und Winterthur: Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat am Freitag die Verordnungen zur Einführung eines Mindestlohns aufgehoben. Diese verstiessen gegen kantonales Recht, begründete das Gericht seinen Entscheid.
Zwar sei nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung den Kantonen in gewissen Grenzen erlaubt, einen Mindestlohn als sozialpolitische Massnahme einzuführen, heisst es in einer Medienmitteilung des Zürcher Verwaltungsgerichts vom Freitag.
Die in den Städten Zürich und Winterthur vorgesehenen Mindestlöhne lägen zwar innerhalb der zulässigen Grenzen und seien mit der Wirtschaftsfreiheit und dem Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts vereinbar.
Doch liessen weder die Verfassung des Kantons Zürich noch das kantonale Sozialhilfegesetz den Gemeinden Raum, um zur Vermeidung von Armut in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse einzugreifen, argumentierte das Gericht. Die Verordnungen verstiessen damit gegen kantonales Recht. Deshalb hiess das Gericht die dagegen erhobenen Beschwerden gut.
Deutliches Ja an der Urne
Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich und von Winterthur hatten im Juni 2023 der Einführung von kommunalen Mindestlöhnen deutlich zugestimmt. In Zürich hätte der Mindestlohn 23.90 Franken pro Stunde, in Winterthur 23 Franken betragen sollen.
Bereits im Vorfeld der Abstimmung äusserten die Gegner auch rechtliche Bedenken. Ob ein kommunaler Mindestlohn rechtlich überhaupt zulässig ist, stand vor der Abstimmung nicht zweifellos fest. Ein Rechtsgutachten kam zwar zum Schluss, dass kommunale Mindestlöhne zulässig seien. Das Gutachten wies aber auch auf einzelne Punkte hin, die rechtlich problematisch sein könnten.
Verbände rekurrierten
Nach dem Ja an der Urne zu den städtischen Mindestlöhnen erhoben die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (HAW), der KMU-Verband Winterthur und Umgebung sowie der Gewerbeverband der Stadt Zürich rechtliche Schritte.
Sie hätten von Anfang an darauf hingewiesen, dass Mindestlöhne primär Aufgabe der Sozialpartner seien und kommunale Lösungen weder zulässig noch sinnvoll seien, schrieben die Verbände am Freitag in einer Medienmitteilung zum Verwaltungsgerichtsurteil.
Eine kommunale Regelung würde zudem zu einem Flickwerk führen, welches nicht nur bezüglich Vorschriften, sondern auch insbesondere bei der Umsetzung zu komplizierten bürokratischen Hürden führen würde, schrieben sie weiter.
Noch nicht rechtskräftig
Das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Zu diesem Schritt drängt auf jeden Fall das Initiativkomitee «Ein Lohn zum Leben» in einer Medienmitteilung. «Das Urteil des Verwaltungsgerichts widerspricht diametral dem Rechtsgutachten, das wir vor Lancierung der Initiative in Auftrag gegeben hatten und auch dem Rechtsgutachten, dass die Städte Winterthur und Zürich in Auftrag gegeben hatten», schreibt das Komitee weiter.
Seit dem Volks-Ja zu den kommunalen Mindestlöhnen in Winterthur und Zürich seien die beiden Städte verantwortlich für deren Einführung. Und es liege nun auch an den Städten, das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen. Die Entscheidung, ob sie diesen Schritt gehen werden, liegt in den Händen der beiden Stadtparlamente.