Stadt Zürich

Gericht Dielsdorf verurteilt E-Trottinett-Fahrer zu sieben Monaten

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Das Bezirksgericht Dielsdorf hat am Freitag einen 38-jährigen E-Trottinett-Fahrer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Er hatte im April 2024 einen Polizisten über den Haufen gefahren, der ihn kontrollieren wollte.

Tatwaffe E-Trottinett: Ein 38-Jähriger wollte sich einer Kontrolle entziehen und fuhr einen Polizisten über den Haufen. Dieser erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma. (Archivbild)
Tatwaffe E-Trottinett: Ein 38-Jähriger wollte sich einer Kontrolle entziehen und fuhr einen Polizisten über den Haufen. Dieser erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma. (Archivbild) - Keystone/DPA/JENS BÜTTNER

Für den Richter verlief das schmerzhafte Aufeinandertreffen von E-Trottinett und Gemeindepolizist beinahe schon «glücklich». Angesichts des hohen Tempos von 50 km/h hätte es noch schlimmer ausgehen können, sagte er bei der Urteilseröffnung. «Wir hatten Glück, dass dem Polizisten nicht mehr passiert ist.»

Der Polizist, der den Trottinett-Fahrer zwischen Weiningen und Regensdorf stoppen wollte, erlitt durch die Kollision ein Schädel-Hirn-Trauma sowie zwei Wirbelbrüche. Fast drei Monate war er arbeitsunfähig. Inzwischen ist zurück im Polizeidienst.

Polizist griff in den Lenker

Der Beschuldigte, der als Fahrer bei einem Paketdienstleister arbeitet, argumentierte, dass die Kollision hätte vermieden werden können, wenn ihm der Polizist nicht in den Lenker gegriffen hätte. Er habe ja an ihm vorbei fahren wollen.

Das Gericht kam zwar ebenfalls zum Schluss, dass der Polizist «einen kleinen Beitrag» dazu leistete, dass es zum Unfall kam. Die Hauptschuld sah es aber dennoch beim Slowenen – nur schon deshalb, weil dieser sich einer Kontrolle entziehen wollte.

Der 38-Jährige, der wegen Verkehrsdelikten vorbestraft ist, wurde deshalb wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. «Es tut mir leid», sagte er. Inzwischen bat er den Polizisten persönlich um Entschuldigung. «Ich bin froh, dass er wieder gesund ist.»

Einen Erfolg konnte der Paketbote am Freitag aber verbuchen: Vom Vorwurf der Sachbeschädigung wurde er freigesprochen. Die Anklage warf ihm zusätzlich vor, dass er absichtlich das Auto einer Lenkerin beschädigt habe. Diese habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er mit seinem E-Trottinett auf der Strasse den Verkehr behindere.

Gemäss Staatsanwaltschaft schlug er mit dem Trottinett oder dem Fuss gegen den Kotflügel, so dass eine massive Delle entstand. Zudem habe er den Rückspiegel abgeschlagen. Der Beschuldigte stritt aber ab, dafür verantwortlich zu sein. «Auf dieser Strecke sind viele E-Trottinett-Fahrer unterwegs. Im Dunkeln sehen alle gleich aus.»

Das Gericht sprach ihn «im Zweifel für den Angeklagten» frei. Die Aussagen der Geschädigten, der Autolenkerin und ihrer Beifahrerin, seien – man müsse es so sagen – «nicht brauchbar» gewesen. Diese hatten den E-Trottinettfahrer als grösser und jünger beschrieben. Die Angabe «flucht slawisch» war dem Gericht ebenfalls kein Beweis.

Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe erhielt der Mann dafür noch eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken und eine Busse von 500 Franken, dies unter anderem wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall, fahren ohne Kontrollschild und weil er ein Springmesser besass.

Kommentare

User #6188 (nicht angemeldet)

lassen sie endlich diesen fdp mumpitz! ist ja schrecklich, halten sie die leute eigentlich für deppen!?

User #6186 (nicht angemeldet)

strafe bedingt, da schaut der polizist das nächste mal lieber weg

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