Winterthur: Autofriedhof in blauer Zone – Steuerzahler muss zahlen!

Zumeist aus Osteuropa stammende Fahrzeuge blockieren in Winterthur ZH öffentliche Parkplätze und werden oft auf Kosten der Steuerzahler entsorgt.

Teils seit letztem Herbst, teils noch länger blockieren einzelne herrenlose Autos auf dem Winterthurer Stadtgebiet öffentliche Parkplätze. Eines mit polnischen Kennzeichen steht seit Monaten an der Unteren Vogelsangstrasse, eines in Veltheim und ein weiteres am Strahleggweg.
Die Bussenzettel sind längst weg, bei einem Mercedes der A-Klasse fehlt das Kennzeichen, zudem hat die Stadtpolizei einen Radblocker montiert.

«Ziel wäre es, dass die entsprechenden Wagenbesitzer bei uns vorstellig werden, um ihr Auto gegen Bezahlung einer Busse auszulösen. Zumeist tauchen die ausländischen Fahrzeuginhaber jedoch nicht auf und bleiben unauffindbar», sagt Michael Wirz, Medienverantwortlicher der Stadtpolizei Winterthur.
Verschiedene Gründe
Weshalb die beschriebenen Geisterautos in Winterthur und auch in anderen Gemeinden entsorgt werden, kann unterschiedliche Gründe haben. Meist werden die Autos einfach stehen gelassen, statt sie zu entsorgen, zumal die ordentlichen Entsorgungskosten höher als der Restwert sind.
Ob zudem gar Kriminelle dahinter stecken, die ihre Rostlaube gegen ein in der Schweiz entwendetes Fahrzeug «eintauschen», kann Wirz nicht bestätigen, meint aber: «Eines dieser Geisterautos gehörte auch schon einem länger in Haft steckenden Besitzer.»

Verzögerung auch aus Kostengründen
Der Polizei sind betreffend einer raschen Entfernung der Autos die Hände gebunden. Erst wenn sich der Fahrzeughalter auch nach dem Anbringen einer Radblockade oder anderen Massnahmen nicht ermitteln lässt, wird eine sogenannte Verwertungsverfügung aufgesetzt.
Diese beinhaltet eine 90-tägige Frist, die eingehalten werden muss, ehe das Fahrzeug abgeschleppt und verwertet werden darf. Natürlich könnten die fehlbaren Fahrzeuge auch zentral an einem Ort zwischengelagert werden.
Dazu fehlt aber meist der Platz, zudem erhöhen sich die Kosten, für die nach vergeblicher Besitzersuche der Staat aufkommen muss.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in der «Winterthurer Zeitung» erschienen.







