Frau steht wegen Angriff auf Ex-Freund vor Bezirksgericht Zürich

Eine 43-Jährige steht heute Donnerstag wegen einer Attacke auf ihren früheren Liebhaber vor dem Bezirksgericht Zürich. Die Ärztin griff ihn laut Anklage mit einer Spritze an. Die Staatsanwaltschaft hält eine Tötungsabsicht für möglich.

Zwar konnte sich das Opfer erfolgreich wehren, wie es in der Anklageschrift heisst. Dennoch könnte der Angriff laut Anklage als versuchter Mord gewertet werden. Alternativ beantragt die Staatsanwaltschaft nur eine Bestrafung wegen versuchter einfacher Körperverletzung.
Was ist geschehen? Laut Anklage wartete die Frau eines Morgens im Treppenhaus seines Wohnhauses auf den Mann. In der Hand hatte sie demnach eine Spritze, gefüllt mit einer Muskelrelaxanz. Zudem habe sie zwei weitere, gefüllte Spritzen dabei gehabt. Das Mittel hätte zu einer Lähmung der Skelett- und Atemmuskulatur führen können.
Laut Anklage gelang es der Beschuldigten aber nicht, den Ex-Freund zu stechen. Dieser nahm ihr die Spritze aus der Hand und behändigte auch die weiteren Spritzen, die sich in der Jackentasche der Beschuldigten befanden.
Das Opfer erlitt nur einen Kratzer und leichte Verletzungen wie Hautabschürfungen oder -einblutungen. Die Frau wurde verhaftet und verbrachte mit einem Unterbruch von drei Tagen 18 Tage in Untersuchungshaft.
Als Motiv sieht die Staatsanwaltschaft eine Reaktion auf die aufgelöste Liebesbeziehung. Je nach Strafantrag habe die Beschuldigte entweder eine längere Muskellähmung oder eine vollständige Atemlähmung bewirken wollen.
Die sehr unterschiedlichen Strafanträge hätten auch stark unterschiedliche Konsequenzen. Wegen versuchter einfacher Körperverletzung verlangt der Staatsanwalt eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Sollte das Gericht auf versuchten Mord entscheiden, soll die Frau 10 Jahre ins Gefängnis. Weiter soll sie ambulant behandelt werden.
Der Verteidiger stellt seinen Antrag an der Verhandlung. Für die Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.





