Feuerwerkverbot nun auch in Basel-Landschaft

In der Stadt Zürich und in Basel-Landschaft gelten ab Freitag strengere Feuerverbote. Nur in Zürich sind Holz-, Kohle- und Holzkohlegrills generell verboten.

Das Wichtigste in Kürze
- Ab Freitag gilt in der Stadt Zürich ein allgemeines Feuerverbot.
- Dieser Schritt sei wegen der Trockenheit «unumgänglich», schreibt die Stadt.
- Grilliert werden darf nur noch mit Gas- oder Elektrogrill.
- In Basel-Landschaft gilt ab Freitagmittag ein absolutes Feuerwerksverbot.
Die Stadt Zürich verhängt ein ab Freitag geltendes allgemeines Feuerverbot. Das teilt die Stadt am Donnerstag mit. «Die seit Wochen anhaltende Trockenheit macht diesen Schritt unumgänglich. Das Verbot umfasst auch das Abbrennen von Feuerwerk und Höhenfeuer.»
Das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich beurteile die aktuelle Lage «als kritisch» und schränke «im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes den Umgang mit Feuer zusätzlich ein».
Im Kanton Zürich gilt seit Ende Juni ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt.

Offene Feuer im Freien sind in der Stadt Zürich nun nicht mehr erlaubt, auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder öffentlichen Grillplätzen. Grilliert werden darf nur noch mit Gas- und Elektrogrills, nicht aber Geräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle (inklusive Cheminées und Öfen) betrieben werden.
«Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt, sofern sie auf einem stabilen Untergrund betrieben und jederzeit beaufsichtigt werden», schreibt die Stadt. Das Abbrennen von Feuerwerk und Höhenfeuer sind verboten.
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf, heisst es weiter. Aktuell liessen die Wetterprognosen «keine nachhaltige Entspannung der Situation erwarten». Zuwiderhandlungen gegen die städtische Anordnung werden polizeilich geahndet.
Basel-Landschaft verbietet Feuerwerk im ganzen Kanton
Auch Basel-Landschaft verschärft die Massnahmen. Ab Freitag, 17. Juli, um 12 Uhr gilt im gesamten Kanton ein absolutes Feuerwerksverbot.
Zudem darf im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt kein Feuer entfacht werden. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Grills aller Art.
Das Siedlungsgebiet ist mit der nötigen Vorsicht vom kantonalen Feuerverbot ausgenommen. Gemeinden können jedoch strengere Verbote erlassen.
Der Unterschied zur Stadt Zürich: Dort sind offene Feuer auch in Gärten, auf Balkonen und öffentlichen Grillplätzen verboten. Erlaubt bleiben nur Gas- und Elektrogrills.




