Bezirksgericht Horgen fällt noch kein Urteil zu Tötungsdelikt

Das Bezirksgericht Horgen hat die Urteilsverkündung im Fall einer getöteten Sexarbeiterin verschoben.

Das Bezirksgericht Horgen ZH hat die für Montag angesetzte Urteilsverkündung in einem Tötungsdelikt an einer Sexarbeiterin abgesagt. Das Gericht zweifelt an der Schuldfähigkeit des 38-jährigen Schweizer Beschuldigten und hat die Erstellung eines Gutachtens angeordnet.
Wie das Bezirksgericht Horgen am Donnerstag mitteilte, ist das Gericht im Rahmen der Urteilsberatung zum Schluss gekommen, dass der Sachverhalt noch nicht spruchreif ist.
Hinweise auf eingeschränkte Schuldfähigkeit
Aus den medizinischen Akten, den Aussagen des Beschuldigten und den Ausführungen seines Verteidigers während der Hauptverhandlung am 11. September ergaben sich Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt. Nach Eingang eines entsprechenden Gutachtens soll der Prozess fortgeführt und anschliessend ein Urteil gefällt werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 38-jährigen Beschuldigten vor, im November 2023 in seiner Wohnung eine 30-jährige brasilianische Sexarbeiterin brutal getötet zu haben. Laut Anklage drehte der Mann durch, weil er glaubte, das Opfer habe ihn bestohlen.
Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat als Mord und forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der mutmassliche Täter war während der Verhandlung geständig. Sein Verteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags.