Stadt Zürich

82-Jährige soll in Zürich Nachbarin übel beschimpft haben

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Eine 82-Jährige soll eine Nachbarin in Zürich unter anderem als «Hure, Arschloch und Ausländerpack» bezeichnet haben. Dafür muss sie sich heute Donnerstag vor Gericht verantworten.

Eine 82-Jährige steht am Donnerstag wegen übler Beleidigungen ihrer Nachbarin vor dem Bezirksgericht Zürich. (Archivbild)
Eine 82-Jährige steht am Donnerstag wegen übler Beleidigungen ihrer Nachbarin vor dem Bezirksgericht Zürich. (Archivbild) - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Vermutlich ist die Vorgeschichte zum Vorfall am 22. August 2024 länger. Das Bezirksgericht Zürich muss aber nur darüber befinden, was sich laut Anklage zwischen 20 und 20.30 Uhr im Garten eines Hauses in einem gehobenen Quartier in Zürich abspielte.

Die Nachbarin mit osteuropäischem Nachnamen begab sich demnach durch einen gemeinsamen Aussenbereich in ihren eigenen Garten, um Blumen zu giessen. Die Beschuldigte soll die Nachbarin mit einem regelrechten Beleidigungsschwall übelster Sorte zugedeckt haben, als sie sie bemerkt hatte.

Unsanft am Arm gepackt

Die 82-jährige Schweizerin wird nicht nur der Beschimpfung, sondern auch der Tätlichkeiten beschuldigt. Sie soll versucht haben, der Nachbarin den Wasserschlauch aus der Hand zu reissen. Dabei habe sie die Frau am Arm gepackt und ihr mehrere Kratzer zugefügt.

Die Staatsanwaltschaft verlangt eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 190 Franken und eine zu bezahlende Busse von 500 Franken. Für die Geldstrafe soll die Minimalprobezeit von zwei Jahren gelten. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Teilnahme an der Verhandlung.

Die Beschuldigte dürfte den Ablauf des Vorfalls im Garten anders sehen als die Staatsanwaltschaft und die Nachbarin. Sie hat sich für die Verhandlung einen Anwalt genommen.

Kommentare

User #1408 (nicht angemeldet)

Ui, das ist ja ganz schlimm. Wenn ich meinen Nachbarn so ansehe wäre das ein Kompliment. Und darum muss man vor Gericht?

User #1750 (nicht angemeldet)

Ein Arschloch hat eigentlich eine wichtige Funktion und deshalb ist es keine Beleidigung.

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