Stadt Zürich

55-Jähriger wegen Darknet-Auftragskiller vor Zürcher Obergericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Vor dem Obergericht des Kantons Zürich hat sich am heutigen Donnerstag ein Mann zu verantworten, der die Tötung seiner Ex-Partnerin in Auftrag gegeben haben soll. Die Frau überlebte – der bestellte Killer führte den Auftrag nicht aus.

Am Donnerstag steht ein Mann vor dem Zürcher Obergericht, der versucht haben soll, im Darknet einen Killer anzuheuern. Dieser sollte seine Ex-Partnerin töten. (Symbolbild)
Am Donnerstag steht ein Mann vor dem Zürcher Obergericht, der versucht haben soll, im Darknet einen Killer anzuheuern. Dieser sollte seine Ex-Partnerin töten. (Symbolbild) - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Ihren Anfang nahm die bizarre Geschichte vor mehr als zehn Jahren. 2010 bis 2016 hatte der Beschuldigte eine Beziehung mit der Frau, zwei Kinder wurden geboren. Aber die Liebe hielt nicht. 2016 trennte sich das Paar, die Kinder blieben bei der Mutter. Es begann ein Gezerre um die Kinder, um Besuche und um Unterhaltszahlungen.

Im Sommer 2021 begann der Beschuldigte laut Anklage im Darknet jemanden zu suchen, der seiner Ex einen «Denkzettel» verpassen würde. Vorerst ging es nicht ums Töten, das Ziel hiess «Spitalbesuch». Er fand auch jemanden, aber aus unbekannten Gründen kam es nicht zur Tatausführung.

Ab Dezember 2022 ging es dann um einen «Hitman», der die Frau töten solle. E-Mails gingen hin und her, ein Killer wurde schriftlich beauftragt, Details wurden vereinbart, hohe Geldbeträge in Bitcoins abgebucht. Im Februar 2023 wurde der Schweizer verhaftet. Die bestellte «Hinrichtung» wurde aber nicht vollstreckt.

Der Beschuldigte bestritt die Tat, Zeugen oder konkrete Beweise gab es keine – das Bezirksgericht Affoltern konnte sich einzig auf Indizien stützen. Und diese liessen ihm keinen Zweifel daran, dass der Beschuldigte den Auftrags-Killer anheuerte.

Das Bezirksgericht sprach den Schweizer im April 2025 der versuchten Anstiftung zum Mord und der versuchten Anstiftung zur schweren Körperverletzung schuldig. Es verhängte eine fünfjährige Freiheitsstrafe. Die Anklage hatte 15 Jahre gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Dass das Gericht deutlich unter dem Strafantrag der Anklage blieb, verdankte der Beschuldigte der Tatsache, dass die Frau nicht getötet worden war. Nun muss das Obergericht den Fall neu beurteilen. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch unklar.

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