28-Jähriger steht wegen Tötung seiner Mutter in Horgen vor Gericht

Ein 28-jähriger Mann muss sich heute Dienstag vor dem Bezirksgericht Horgen ZH verantworten, weil er seine 56-jährige Mutter erstochen haben soll. Der Mann, der keine Arbeit und kaum soziale Kontakte hatte, ist gemäss Anklage schuldunfähig.

Mutter und Sohn lebten seit mehreren Jahren gemeinsam in einer Wohnung. Der Sohn sei keiner Arbeit nachgegangen und habe kaum soziale Kontakte gepflegt, heisst es in der Anklage. An jenem 11. Januar 2024 habe er sich in seinem Zimmer eingeschlossen und sich trotz Aufforderung geweigert, herauszukommen.
Später sei er dann doch aus dem Zimmer gekommen und zu seiner Mutter gegangen. «Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt» am Nachmittag habe er sie mit seinem Klappmesser attackiert. Sie erlitt einen wuchtigen Stich von vorne in den Hals. Die Frau verblutete.
Gefunden wurde die Tote erst vier Tage später, am 15. Januar. Bekannte benachrichtigten die Polizei. Sie hatten sich Sorgen gemacht, weil sie tagelang nichts von der Frau gehört und gesehen hatten. In der Wohnung trafen die Polizisten auch auf den jungen Mann und nahmen ihn fest.
Laut Staatsanwältin verübte er die Tat «in nicht selbst verschuldeter Schuldunfähigkeit». Sie beantragt eine stationäre Massnahme zur Behandlung einer schweren psychischen Störung. Der Beschuldigte befindet sich bereits seit einiger Zeit im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Wann das Gericht das Urteil eröffnet, ist unklar.






