FC Zürich gegen GC: Beschuldigter Fackelwerfer wird freigesprochen
Zürich 30.10.2024 - 11:15
Nach den Fackelwürfen am Spiel von GC gegen den FC Zürich wurden mehrere involvierte FCZ-Fans identifiziert. Einer der Chaoten wurde vor Gericht freigesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Derby zwischen GC und dem FCZ im Oktober 2021 kam es zu Fan-Eskalationen.
- So ereignete sich eine Schlacht aus Pyros – ausgelöst von FCZ-Fans.
- Ein beschuldigter Fackelwerfer wurde nun vor Gericht wieder freigesprochen.
Die Szenen im Oktober 2021 waren beängstigend: Nach einem umkämpften Spiel zwischen GC und dem FC Zürich eskaliert die Stimmung im Letzigrund. Rund 75 Fans des FC Zürich rennen zum gegnerischen Fansektor und werfen Pyros inmitten die Zuschauer.
Die GC-Anhänger reagieren und werfen die Fackeln zurück: Es entsteht eine Schlacht aus Seenotfackeln – jede davon 2000 Grad heiss. Ein Wunder, dass es keine schlimmeren Verletzungen gab.
Einige der involvierten FCZ-Fans konnten trotz Vermummung identifiziert werden und wurden angeklagt. Versuchte schwere Körperverletzung lautet der Vorwurf. Bereits im März wurde einer der Fackelwerfer zu 17 Monaten Knast verurteilt. Nun ist das Urteil eines weiteren Anhängers des FC Zürich bekannt, wie «20 Minuten» berichtet.
Fackelwurf konnte nicht nachgewiesen werden
Dieses fällt jedoch deutlich gemässigter aus. Denn auch wenn der Fan identifiziert wurde, konnte ihm das Hantieren mit Pyros nicht eindeutig nachgewiesen werden.
«Es ist nur ersichtlich, dass mein Mandant am Spiel vor Ort war. Der Rest sind Interpretationen und Spekulationen», argumentierte die Anwältin der FCZ-Fans laut «20 Minuten» vor Gericht. Der Beschuldigte äusserte sich nicht zu den Anschuldigungen – weder während den Untersuchungen noch im Gerichtssaal.
Weitere Anklagepunkte gegen den Fan des FC Zürich
Nebst den Ereignissen am Zürcher Derby werden dem bereits vorbestraften FCZ-Fan noch weitere Delikte vorgeworfen. So soll er zwei Monate später an einem anderen Spiel eine Seenotfackel gezündet und in der Hand abbrennen lassen haben. Zusätzlich wird er unter anderem wegen Diebstahl, Land- und Hausfriedensbruch und Beschimpfung angeklagt.
Die Forderungen der Staatsanwaltschaft waren hoch. So soll der Fan eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten absitzen und zwei bedingte Geldstrafen zahlen. Ausserdem soll er für acht Jahre aus der Schweiz verwiesen werden, denn der Angeklagte ist Südamerikaner. Es handle sich nämlich um eine sogenannte Katalogtat und «der Mann ist nicht einsichtig, die Rückfallgefahr hoch».
Die Anwältin des Beschuldigten sprach sich klar gegen die Landesverweisung aus. Schliesslich habe ihr Mandant eine Tochter in der Schweiz, welche er gemeinsam mit der getrenntlebenden Mutter betreut.
Eine unbedingte Geldstrafe und bedingte Freiheitsstrafe
Da der Fackelwurf nicht nachgewiesen werden konnte, wurde der Beschuldigte vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen. Somit stand auch der Landesverweis nicht mehr zur Diskussion.
Stattdessen belief sich die Strafe des FCZ-Fans auf eine Geldstrafe und Busse von insgesamt 3300 Franken. Ausserdem erwartet ihn, falls er sich erneut straffällig machen sollte, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.