FCZ: Zürcher Gericht verurteilt Fan für Fackelwurf bei GC-Spiel
Zürich 19.03.2024 - 11:54
Wegen versuchter schwerer Körperverletzung rund um ein Spiel gegen die Grasshoppers wurde ein Fan (23) des FC Zürich angeklagt. Jetzt ist das Urteil da.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Oktober 2021 warf ein FCZ-Fan eine brennende Fackel in den GC-Sektor.
- Der 23-jährige Schweizer wird dafür zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt.
- Sein Verteidiger plädierte vor Gericht auf Freispruch.
Das Bezirksgericht Zürich hat einen FCZ-Fan wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt. Der 23-jährige Schweizer warf nach einem Fussballspiel im Oktober 2021 eine brennende Fackel in Richtung gegnerischer Fans.
Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Verurteilte muss also nur ins Gefängnis, wenn er sich innerhalb der Probezeit erneut etwas zuschulden kommen lässt.
Zusätzlich zur Freiheitsstrafe erhielt er eine Busse von 200 Franken und muss die Verfahrenskosten in der Höhe von mehr als 3000 Franken übernehmen.
Verteidiger plädierte auf Freispruch
Das Gericht beurteilte den Fackelwurf, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, als versuchte schwere Körperverletzung. Der Beschuldigte sagte während der Verhandlung, er habe mit der Fackel niemanden verletzten wollen.
Sein Verteidiger verwies auf Videoaufnahmen, auf denen ersichtlich sein soll, dass die Fackel auf der menschenleeren Tartanbahn und nicht im gegnerischen Fansektor landete. Der Beschuldigte sei deshalb vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung freizusprechen.
Der Vorfall geschah beim Stadtzürcher Fussballderby FC Zürich gegen GC Zürich am 23. Oktober 2021 im Stadion Letzigrund. Rund 60 FCZ-Anhänger stürmten nach Spielende auf den Platz und in Richtung des GCZ-Fansektors.
Laut Staatsanwaltschaft wurden dabei mehrere brennende Seenotrettungsfackeln in Richtung der GC-Fans geworfen. Diese werden bis zu 2000 Grad Celsius heiss und können schwere Verbrennung verursachen.
Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden.