Stadt Zürich

Zürich: So soll der Integrationsvertrag für Flüchtlinge aussehen

Ines Biedenkapp
Ines Biedenkapp

Zürich,

Im Kanton Zürich fordern FDP, SVP und Mitte einen Integrationsvertrag für Geflüchtete, der Arbeit und Sprachkurs zur Pflicht macht.

Deutsch lernen
Der Integrationsvertrag sieht unter anderem vor, dass eine Schweizer Landessprache gelernt werden muss. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Zürich wurde eine Motion eingereicht, die zur Integration verpflichtet.
  • Der Integrationsvertrag soll für Geflüchtete und vorläufig Aufgenommene gelten.
  • Dänemark dient für die Motion als Vorbild.

Im Kanton Zürich wollen FDP, SVP und Mitte einen bindenden Integrationsvertrag für Geflüchtete und vorläufig Aufgenommene einführen. Die Motion fordert, dass Betroffene zu Arbeit, Sprachkurs und zivilgesellschaftlichen Werten verpflichtet werden.

Wer in Zürich leben will, soll Grundprinzipien wie Gleichberechtigung anerkennen oder akzeptieren, dass das Recht über der Religion steht. Auch die Schulpflicht einzuhalten, eine Landessprache zu lernen, innert eines Jahres eine Arbeit zu suchen und straffrei zu bleiben, sind gefordert.

Ziel ist es, die Integration verbindlich und kontrollierbar zu gestalten. Initiant Martin Huber (FDP-Kantonsrat) lässt verlauten, dass es sich um Rechte und Pflichten handle, wie sie für Schweizer Bürger gelten.

Verstösse könnten finanzielle Kürzungen oder den Entzug des Aufenthaltsrechts im Kanton Zürich zur Folge haben.

Dänemark als Vorbild

Als Vorbild für die Motion dient das dänische Modell, wie der «Tagesanzeiger» berichtet. In Dänemark schliessen Flüchtlinge und Familienangehörige einen Integrationsvertrag mit der Wohngemeinde ab.

Zürich Mutter Kindgruppe
In Zürich gibt es bereits Integrationskurse, wie der transkulturelle Mutter-Kinder Integrationskurs. - keystone

Der Vertrag dauert drei Jahre. Er umfasst Dänischunterricht und Aktivitäten zur Arbeitsmarktintegration. Gemeinden stellen im Gegenzug Wohnraum und finanzielle Unterstützung bereit.

Personen aus EU- oder Efta-Staaten müssen in Dänemark keinen Integrationsvertrag unterschreiben, können aber kostenlose Sprachkurse besuchen.

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Bereits seit 2008 ist es in der Schweiz rechtlich möglich, Aufenthaltsbewilligungen mit Integrationsvereinbarungen zu koppeln. Artikel 54 des Ausländergesetzes sieht diese Option vor, überlässt die Anwendung aber den Kantonen.

Der Kanton Zürich verzichtet darauf, wie ein Sprecher der Justizdirektion gegenüber dem «Tagesanzeiger» sagt. Die Umsetzung von Integrationsvereinbarungen sei mit grossem administrativem Aufwand verbunden.

Der Regierungsrat hat nun drei Monate Zeit, zur Motion Stellung zu nehmen. Danach diskutiert der Zürcher Kantonsrat über den Vorstoss.

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