Zürich nimmt ab Montag Gesuche für Solidaritätsbeiträge entgegen

Der Kanton Zürich hat den Startschuss für die Auszahlung der Solidaritätsbeiträge an Opfer von Zwangsmassnahmen gegeben. Ab nächster Woche können Betroffene ihr Gesuch für die einmalige Entschädigung einreichen.

Betroffene erhalten auf Antrag einen einmaligen Betrag von 25'000 Franken, wie der Zürcher Regierungsrat am Freitag mitteilte. Nachdem der Kantonsrat den Kredit im vergangenen Dezember bewilligt hatte, ist die Referendumsfrist nun ungenutzt abgelaufen.
Anspruch auf das Geld haben Personen, die vor 1981 von einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder einer Fremdplatzierung betroffen waren. Voraussetzung ist, dass sie bereits vom Bund als Opfer anerkannt wurden und eine Zürcher Behörde die Massnahme damals veranlasste oder beaufsichtigte. Mit der Zahlung will der Kanton das Leid der Betroffenen anerkennen.
Kein Geld erhält, wer bereits von einem anderen Kanton oder einer Gemeinde entschädigt wurde. Dies betrifft aktuell Personen, die bereits Leistungen von der Stadt Zürich oder den Kantonen Schaffhausen und Thurgau bezogen haben.
Die Gesuchsformulare stehen ab dem 27. April auf der Webseite des Kantons zur Verfügung. Betroffene können die Unterlagen zudem telefonisch oder schriftlich beim Staatsarchiv bestellen.
Der Kantonsrat hatte für diese Wiedergutmachung insgesamt 20 Millionen Franken bewilligt. Die Behörden gehen davon aus, dass rund 800 Personen ein Gesuch stellen werden.





