Zürcher Regierungsrat will keinen Einheimischenbonus bei Wohnungen

Der Zürcher Regierungsrat sieht rechtliche Bedenken bei der Bevorzugung von Einheimischen bei der Wohnungsvergabe.

Bei der Vergabe von Wohnungen im Kanton Zürich sollen Einheimische nicht systematisch bevorzugt werden. Ein solcher «Einheimischenbonus» könnte gemäss Zürcher Regierungsrat rechtlich problematisch sein.
Ein «Einheimischenbonus» bei der Wohnungsvergabe würde die Niederlassungsfreiheit einschränken, heisst es in der am Donnerstag publizierten Antwort des Zürcher Regierungsrats auf eine Anfrage im Kantonsrat.
Kantonsrätinnen und Kantonsräte der FDP wollten vom Regierungsrat wissen, ob es möglich wäre, bei Auf- und Umzonungen dafür zu sorgen, dass ein Teil der neuen Wohnungen hauptsächlich an bereits Ortsansässige gehen würden. Dadurch sollte die Akzeptanz solcher Auf- und Umzonungen erhöht werden, weil in der Bevölkerung oft der Eindruck herrsche, dass in erster Linie für Neuzuzüger gebaut werde.
Niederlassungsfreiheit auch für EU-Staatsangehörige
Laut der Antwort des Regierungsrats könnte ein Einheimischenbonus auf kommunaler Ebene rechtlich jedoch problematisch sein. Die Niederlassungsfreiheit gelte nicht nur für Schweizerinnen und Schweizer, sondern aufgrund der Personenfreizügigkeit auch für EU-Staatsangehörige. Eine Bevorzugung von Einheimischen würde die Niederlassungsfreiheit einschänken.
Auch wenn der Regierungsrat die rechtliche Zulässigkeit eines Einheimischenbonus' nicht völlig ausschliesst, hält er einen solchen offenbar für problematisch.
SVP fordert Bevorzugung von Ansässigen
Dies könnte unter anderem den Zürcher Stadtrat interessieren – dieser muss sich nämlich derzeit nach der Überweisung eines Vorstosses im Gemeinderat mit dem gleichen Thema befassen. Die SVP forderte in dem Vorstoss, dass bei der Vergabe von städtischen Wohnungen Ansässige bevorzugt werden sollen.