Zürcher Kantonsrat will Bewerbungen nicht weiter anonymisieren

Der Zürcher Kantonsrat hat sich gegen komplett anonymisierte Bewerbungen gestellt. Einen Vorstoss für ein diskriminierungsfreies Verfahren bei der Kantonsverwaltung schrieb er am Montag ab.

Alter, Geschlecht oder Herkunft können bei Bewerbungen noch immer ein Nachteil sein. GLP-Kantonsrat Gabriel Mäder (Adliswil) zitierte dazu am Montag eine Studie der Universität St. Gallen. Dennoch wird es bei der kantonalen Verwaltung keine komplett anonyme Bewerbungsverfahren geben.
Die Antwort des Regierungsrats auf ein Postulat von GLP, SP und Grünen reichte dem Parlament für die Abschreibung. So würden teilweise bereits gewisse Anonymisierungen vorgenommen, sagte Priska Lötscher (SP, Winterthur).
Für Susanne Brunner (SVP, Zürich) würde eine komplette Anonymisierung einen hohen Zusatzaufwand bringen. Zudem laufe der Prozess bereits korrekt. Sie sprach von einem «Misstrauenspostulat» gegenüber der Verwaltung.
Im «Schlaftabletten-Modus»
Das Postulat hatte der Kantonsrat im Januar 2023 mit 111 zu 55 Stimmen deutlich überwiesen. Trotz Abschreibung überwogen in der Debatte am Montag denn auch die kritischen Stimmen. «Eine Anonymisierung würde den Fokus auf das Wesentliche lenken», fand Postulantin Birgit Tognella (SP, Wangen-Brüttisellen). Andere Verwaltungen würden schon darauf setzen.
Judith Stofer (AL, Dübendorf) hätte sich zumindest ein Pilotprojekt erhofft. «Bewerbende mit ausländischen Namen, Ältere oder Frauen werden nach wie vor diskriminiert. Niemand ist vor Vorurteilen gefeit», sagte sie.
Für Florian Heer (Grüne, Winterthur) zeugt die Antwort des Regierungsrats von einem «Schlaftabletten-Modus». Er hätte sich Veränderungen gewünscht, statt einer Zusammenfassung von bereits Bekanntem.
Information trotz Anonymisierung ersichtlich
Der Regierungsrat hatte in seiner Antwort darauf verwiesen, dass die meisten der bereits vom Kanton genutzten Bewerbungstools weder die Angabe der Nationalität noch ein Foto verlangten.
«Das neue Bewerbungstool, das im Rahmen des Projekts ‹Aurora› eingeführt wird, verzichtet zudem auf die ausdrückliche Abfrage von Geschlecht und Geburtsdatum«, hiess es weiter.
Aus den eingereichten Unterlagen könnten diese aber dennoch ersichtlich sein. Es lasse sich nicht vollständig verhindern, dass Bewerbende diese Informationen freiwillig mitteilen.



