Stellvertretung soll auch im Stadtzürcher Parlament möglich sein

Das «Nachrücken auf Zeit» hat am Mittwoch im Stadtzürcher Parlament von 96 Ratsmitgliedern breite Unterstützung erhalten. Damit wurde das Quorum von 42 Stimmen locker erreicht.

Was tun bei längerer Krankheit, Mutterschaft oder Unfällen, wenn eine Teilnahme an der Parlamentssitzung unmöglich wird? Eine plausible Lösung wäre für GLP, SP, Grüne, Mitte/EVP und AL eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter aus der eigenen Partei einsetzen zu können. Die entsprechende parlamentarische Initiative erhielt am Mittwoch denn auch breite Unterstützung vom Zürcher Gemeinderat.
Mit der Stellvertreterregelung könnten Rücktritte verhindert, das Parlament gestärkt und die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Politik verbessert werden.
Mit einem Ja-Anteil von 64 Prozent stimmte die Bevölkerung des Kantons Zürich bereits am 14. Juni einer Stellvertreterregelung zu. Die Zürcher Stadtbevölkerung sprach sich mit knapp 75 Prozent für diese Lösung aus. Städte müssen für ihre lokalen Parlamente eigene Regelungen ausarbeiten.
Für eine Dauer von drei bis zwölf Monaten können sich damit Parlamentarierinnen und Parlamentarier vertreten lassen.
Für Väter gilt die neue Regelung nicht. In der Verfassungsänderung steht lediglich «Mutterschaft», nicht «Elternschaft». Auch für Aus- und Weiterbildungen wird keine Vertretung im Parlament möglich.
In der Stadt Zürich muss nun die zuständige Kommission einen konkreten Antrag ausarbeiten. Danach stimmt das Parlament über den Vorschlag ab.






