Stadt Zürich

Stadtzürcher Parteien sollen ihre Finanzierung künftig offenlegen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Stadtzürcher Parteien und Abstimmungskomitees sollen künftig offenlegen, wer sie finanziert: Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat eine neue Verordnung für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung vor. Vorbild ist die Regel in der Stadt Bern.

Wer finanziert die Volksvertreter? Der Zürcher Stadtrat präsentiert eine Verordnung über die Transparenz in der Politikfinanzierung. (Archivbild)
Wer finanziert die Volksvertreter? Der Zürcher Stadtrat präsentiert eine Verordnung über die Transparenz in der Politikfinanzierung. (Archivbild) - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Die neue Verordnung sieht vor, dass alle im Gemeinderat vertretenen Parteien ihre Finanzierung künftig jährlich offenlegen müssen. Dies teilte der Stadtrat am Mittwoch mit.

Wie in Bern sollen auch in der Stadt Zürich Spenden von mehr als 5000 Franken ausgewiesen werden. Für Kampagnen für städtische Abstimmungen und Wahlen gilt das selbe. Das Annehmen von anonymen Spenden sowie von Spenden aus dem Ausland soll verboten werden.

Vorgesehen ist, dass die Stadtkanzlei für den Vollzug der neuen «Verordnung über die Transparenz in der Politikfinanzierung» (VTP) zuständig ist. Sie soll die eingereichten Unterlagen formell und auf die Plausibilität prüfen und anschliessend die offengelegten Ausgaben auf der Webseite der Stadt veröffentlichen.

Diese neue Verordnung basiert auf einer Motion von AL, EVP, GLP, Grünen und SP, welche der Gemeinderat vor vier Jahren an den Stadtrat überwiesen hatte. Nur die SVP stimmte damals dagegen.

Parallel zum Gemeinderat unterstützte auch der Kantonsrat im September 2021 eine parlamentarische Initiative zu diesem Thema. Der Stadtrat wollte eigentlich die Umsetzung dieses Vorstosses abwarten. Der Stadtrat beantragte deshalb auch zwei Mal eine Fristverlängerung um jeweils zwölf Monate. Eine dritte Verlängerung ist jedoch nicht möglich, weshalb der Stadtrat nun selber tätig wurde.

Der Erlass ist aber an die Bedingung geknüpft, dass der Kantonsrat die Zuständigkeit dafür bei den Gemeinden belässt.

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