Kanton Zürich führt Härtefallklausel bei Eigenmietwert ein

Der Kanton führt definitiv eine Härtefallklausel beim Eigenmietwert ein, um zu verhindern, dass Eigentümer wegen hoher Steuern ihr Zuhause verkaufen müssen.

Der Kanton Zürich führt definitiv eine Härtefallklausel beim Eigenmietwert ein. Sie soll verhindern, dass Hausbesitzerinnen und -besitzer wegen zu hoher Steuerrechnungen ihr Haus verkaufen müssen.
Der Kantonsrat sprach sich am Montag mit 136 zu 29 Stimmen in zweiter Lesung deutlich für die Härtefallklausel aus. Einzig die Grünen und Teile der GLP waren im Vorfeld skeptisch.
Auslöser für die Härtefallklausel ist, dass die Zürcher Steuerbehörden die Liegenschaften neu bewerten. Klar ist jetzt schon, dass die Häuser viel mehr wert sind als bei der letzten Bewertungsrunde 2009. Dadurch steigt der Eigenmietwert deutlich.
Bewertungsanstieg bringt höhere Steuern
Somit wird auch die Steuerrechnung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer höher ausfallen. Gleichzeitig musste Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) aber eine bisher existierende Härtefallklausel abschaffen, weil das Bundesgericht zum Schluss kam, dass die gesetzliche Grundlage dafür fehle. Diese gesetzliche Grundlage wurde nun nachgeholt.
Keine Rolle spielte am Montag, dass das Schweizer Stimmvolk den Eigenmietwert im September an der Urne abschaffte. Die Debatte zur Härtefallklausel hatte bereits an einer früheren Sitzung stattgefunden.




