Stadt Zürich

In Zürich darf man legal an unbewilligten Demos teilnehmen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration bleibt in der Stadt Zürich ohne Busse. Am Mittwoch hat sich im Gemeinderat eine Mehrheit dafür ausgesprochen.

Demonstration
Die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration bleibt in der Stadt Zürich ohne Busse. - keystone

Die Änderung hatte das Stadtparlament im März 2023 in einer Motion gefordert – Menschen müssten sich auf der Stadt äussern und versammeln dürfen, ohne Gefahr zu laufen, eine Busse zu kassieren. Das Parlament hat am Mittwoch mit 69 Ja zu 49 Nein-Stimmen der Änderung zugestimmt.

Weiterhin strafbar bleibt in Zukunft jedoch beispielsweise das Nichteinholen einer Bewilligung oder das Nichteinhalten der entsprechenden Bewilligungsauflagen durch die organisierende Person. Alle Teilnehmenden einer Demonstration müssen auch künftig polizeiliche Anordnungen befolgen. Die Stadtpolizei kann Teilnehmende von unbewilligten Demonstrationen sofort wegweisen.

Polizei warnt Demonstranten

Die FDP zeigte sich in der Debatte als Gegnerin der Anpassung. Es sei richtig, dass Demos bewilligungspflichtig seien und nötig, das Nichtbefolgen mit einer Strafe zu versehen, sagte Andreas Egli. Bevor dies passiere, würde die Polizei die Teilnehmer zudem mindestens einmal abmahnen.

EVP-Spitze
Sandra Gallizzi (EVP) betonte im Gemeinderat, dass Teilnehmende einer Demonstration auch für mögliche Folgen geradestehen müssten. - EVP, zVg

Sandra Gallizzi (EVP) war der Meinung, dass die Teilnehmenden die Konsequenzen tragen müssen, wenn sie sich einer Demonstration anschliessen.

Grundrechte schützen

Die Ratslinke sprach sich für die Straflosigkeit aus. Das sei auch in Städten wie Bern und Basel bereits so. Er sei froh, dass die Mehrheit des Rates «geschützte Grundrechte nicht mehr bestrafen will», sagte Moritz Bögli (AL).

Sollte der Gemeinderat der Änderung zustimmen, wäre das eine gute Sache für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, sagte Stadträtin Karin Rykart (Grüne). Allerdings sei wichtig, dass auch in Zukunft die Nutzungsregelungen von öffentlichem Grund eingehalten werden.

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