Glarus und Graubünden mit Amtszeit- und Altersguillotine

Mit einer Amtszeitbeschränkung auf zwölf Jahre hätte sich Zürich an Graubünden orientiert – dort gilt die Regel seit 1803.

Mit einer Amtszeitbeschränkung auf zwölf Jahre wäre der Kanton Zürich kein Einzelfall gewesen. Auch andere Kantone kennen Alters- oder Amtszeitguillotinen.
Für ihren Vorstoss für eine Amtszeitbeschränkung auf zwölf Jahre nahmen sich SP und AL den Kanton Graubünden als Vorbild. Dort steht seit 1803 in der Verfassung, dass eine Wiederwahl nur zwei Mal möglich ist. Somit ist die Amtszeit auf zwölf Jahre beschränkt, weil eine Amtszeit vier Jahre dauert.
Glarus setzt auf Altersguillotine
Auch Glarus will Sesselkleber verhindern. Dort ist es eine Altersguillotine, welche für Erneuerung sorgen soll. Mit dem Erreichen des Pensionsalters werden auch die Regierungsmitglieder pensioniert.
So letztmals geschehen in diesem Frühling. FDP-Regierungsrat Andrea Bettiga musste nach 17 Jahren abtreten, weil er am 19. März seinen 65. Geburtstag feierte.
Auf ihn folgt der 50-jährige Christian Marti.