Dauerhafte Videoüberwachung in Zürcher Pflegeheim entdeckt

Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich hat sich 2025 unter anderem mit dem Meldeformular für Rottweiler-Besitzer oder der Videoüberwachung in Pflegeheimen beschäftigt. Am Mittwoch hat sie ihren Tätigkeitsbericht veröffentlicht.

Bei der Kontrolle eines Pflegeheims fiel der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, Dominika Blonski, im vergangenen Jahr eine dauerhafte Videoüberwachung in einem Isolationszimmer auf. Die Videoüberwachung habe den gesamten Raum umfasst, also auch den Toilettenbereich, wie sie im Tätigkeitsbericht 2025 darlegte.
Heimbewohnende befänden sich in vulnerablen Situationen und könnten ungewollt tiefe Einblicke in ihre Privatsphäre geben, heisst es im Bericht. Die Überwachung des Toilettenbereichs stelle daher einen Eingriff in die Intimsphäre der betroffenen Person dar.
Zwar könne die dauerhafte Videoüberwachung als Schutz aller Beteiligter erachtet werden, doch bilde sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre, schreibt die Datenschutzbeauftragte. Eine solche Überwachung sei für die betroffene Person grundsätzlich nicht zumutbar. Ein milderes Mittel sei zum Beispiel eine zeitliche Beschränkung der Videoüberwachung auf gefährliche Situationen.

Bei ihrer Arbeit berät Blonski auch Personen, die Bedenken zum eigenen Datenschutz haben. Gleich mehrere Besitzerinnen und Besitzer von Rottweilern meldeten sich bei der Datenschützerin. Ihnen gingen Fragen nach dem Arbeitgeber, der Wohnsituation und einer Liste aller Personen mit regelmässigem Kontakt zum Hund zu weit.
Zu tiefe Einblicke in ihr Privatleben gäben diese Fragen, monierten die Hundebesitzerinnen und -besitzer. Diese sind aber Teil eines detaillierten Gesuchformulars, das Anfang 2025 von Rottweilerbesitzern beim Veterinäramt abgegeben werden musste.
Laut Blonski müsse das Veterinäramt selbst einschätzen, ob die Fragen in ihrer Art und ihrem Umfang geeignet und erforderlich sind. Dennoch trat die Datenschutzbeauftragte in Kontakt mit dem Veterinäramt. Sie riet diesem, eine Interessensabwägung vorzunehmen: Wo überwiegt der Schutz der öffentlichen Sicherheit und wo der Datenschutz der Hundehalterin oder des Hundehalters.
Daraufhin habe das Veterinäramt dargelegt, inwiefern die Beantwortung sämtlicher Fragen im Katalog notwendig seien, um sowohl die Eignung der Halterin oder des Halters als auch das Risikopotenzial des Hundes zu eruieren. Nur die ganzheitliche Betrachtung der im Formular geforderten Angaben erlaube es dem Veterinäramt, die mit dem Hundegesetz übertragenen Aufgaben auszuüben und über die Bewilligung des Gesuchs zu entscheiden.
2025 führte die Datenschutzbeauftragte insgesamt 77 Kontrollen durch. Bei den Kontrollen lag der Schwerpunkt auf Primar- und Sekundarschulen.
Im Rahmen ihrer Kontrollfunktion führte die Datenschutzbeauftragte 2025 die erste Kontrolle bei einer KI-Applikation durch. Dabei handelte es sich um einen Chatbot, der Fragen der Bevölkerung automatisch beantwortet.






