Mehr Geld für Solarstrom: Stadt erhöht Förderbeiträge

Zürich erhöht ab August die Zuschüsse für Photovoltaik-Anlagen. Neu wird die Kombination mit Batteriespeichern gefördert, um den Eigenverbrauch zu steigern.

Wie die Stadt Zürich informiert, bekommt, wer auf seinem Dach eine Photovoltaik-Anlage betreibt, ab 1. August 2026 höhere Förderbeiträge. Zudem wird neu die Kombination von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher gefördert. Mit der Anpassung der entsprechenden Gesetzesgrundlagen bringt der Stadtrat seine Klimaziele einen Schritt voran.
Die Stadt Zürich unterstützt über das ewz nachhaltige Energieprojekte mit Fördergeldern. Um den Anreiz für den Bau von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) und deren Wirtschaftlichkeit weiter zu erhöhen, werden die Förderbestimmungen des ewz angepasst: Der Grundbeitrag wird von 4400 auf 5000 Franken erhöht. Ergänzend werden die variablen Beträge pro Kilowattpeak (kWp) Leistung angehoben.
Zusätzlich wird neu für alle bewilligungspflichtigen PV-Anlagen auf bestehenden Gebäuden ein pauschaler Beitrag von 3000 Franken ausgerichtet.
Neu: Förderbeiträge für Batteriespeicher
Weiter soll der Einsatz von Batteriespeichern gefördert werden. Dies soll dazu beitragen, bei bestehenden sowie neuen PV-Anlagen den Eigenverbrauch der selbst erzeugten Energie zu maximieren und damit die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen:
Für eine Batteriespeicheranlage mit einer Speicherkapazität ab drei Kilowattstunden (kWh) wird ein Pauschalbetrag von 1000 Franken ausbezahlt. Zusätzlich 100 Franken pro kWh Speicherkapazität bis maximal 100 kWh.
Werden für eine stationäre Batteriespeicheranlage gebrauchte Batteriezellen verwendet, wird der Förderbeitrag um weitere 100 Franken/kWh erhöht. Gefördert werden ausschliesslich stationäre Batteriespeicher, die mit einer PV-Anlage sowie einem Energiemanagementsystem kombiniert sind.
Förderung der Solarenergie wird gestärkt
Der Stadtrat beschliesst die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen im Rahmen der klima- und energiepolitischen Ziele (AB VGL) in denen die Förderbestimmungen geregelt sind.
Die teilrevidierten AB VGL treten per 1. August 2026 in Kraft und gelten für Fördergesuche, die ab diesem Zeitpunkt eingereicht werden.
Mit dieser Anpassung setzt der Stadtrat ein klares Signal für den weiteren Ausbau der Solarenergie im Rahmen der städtischen PV-Strategie (STRB Nr. 3248/2025) und stärkt den Klimaschutz sowie die Investitionssicherheit gleichermassen.






