Stadt Zürich

    Zürich: Stadtrat befremdet über Nein zur Rosengartenstrasse

    Stadtpolizei Zürich
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    In Zürich bleibt die Lärmsanierung an der Rosengartenstrasse blockiert. Der Regierungsrat hat das Strassenbauprojekt der Stadt nicht genehmigt.

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    Das Zürichhorn in der Stadt Zürich (Symbolbild) - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Die Stadt Zürich will nicht nur den Lärm an der Rosengartenstrasse bekämpfen, sondern auch die Sicherheit erhöhen. Mit dem Nichtgenehmigungs-Entscheid des Regierungsrats zum Strassenbauprojekt bleiben die städtischen Verbesserungsvorhaben weiterhin blockiert. Betroffen sind vor allem Anwohnerinnen und Anwohner.

    Der Zürcher Stadtrat ist befremdet über den Entscheid des Regierungsrats zur Rosengartenstrasse. Die Kantonsregierung lehnt ein Strassenbauprojekt ab, das die Verkehrssicherheit verbessern soll. Noch immer sind täglich rund 55'000 Autos auf der Rosengartenstrasse unterwegs.

    Dadurch leben entlang dieser Achse rund 3000 Anwohnerinnen und Anwohner über dem Lärm-Immissionsgrenzwert, 1000 sogar über dem Alarmwert. Die Stadt ist bundesrechtlich zur Lärmsanierung verpflichtet, kann diese aber aufgrund der langjährigen Blockade durch den Regierungsrat nicht umsetzen. Das nun abgelehnte Strassenbauprojekt sollte Verbesserungen für die Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger und Velofahrerinnen und Velofahrer bringen, wie sie seit Jahren gefordert werden.

    Zwei behindertengerechte Übergänge abgelehnt

    Der heute zur Rosengartenstrasse publizierte Entscheid des Regierungsrats betrifft die Nicht-Genehmigung eines Strassenbauprojekts, dessen Ausgaben der Gemeinderat bereits am 19. November 2025 mit einer deutlichen Mehrheit von 80 zu 40 Stimmen bewilligt hatte. Das Projekt sieht zwei neue ebenerdige, behindertengerechte Querungen für Fussgängerinnen und Fussgänger und Velos zur Erhöhung der Sicherheit sowie Verbesserungen für den öffentlichen Verkehr vor.

    Für Stadträtin Simone Brander, Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements, ist nicht nachvollziehbar, dass der Regierungsrat seine Zustimmung trotz positiver Beurteilung durch das kantonale Amt für Mobilität verweigert: «Das Vorhaben am Rosengarten ist sorgfältig ausgearbeitet und breit abgestützt. Es gibt keinen sachlichen Grund für den Regierungsrat, es nicht zu genehmigen.» Und weiter: «Der Stadtrat wird sich auch weiterhin für die Verbesserung der Verkehrssicherheit und den Lärmschutz an der Rosengartenstrasse einsetzen.»

    Der Stadtrat wird den Entscheid prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel ergreifen.

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