Zürich: Anklage gegen Diebesbande – Deliktswert über eine Million

In Zürich wurden fünf rumänische Staatsangehörige zur Anklage gebracht. Ihnen wird vorgeworfen, bandenmässigen Diebstahl begangen zu haben.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Mitte Dezember 2025 beim Bezirksgericht Dietikon Anklage gegen fünf rumänische Staatsangehörige erhoben.
Ihnen wird vorgeworfen, im Jahr 2024 in zehn Kantonen knapp zwei Dutzend Einbruchdiebstähle begangen zu haben – mehrheitlich in Filialen von Mobilfunkanbietern. Der Deliktswert übersteigt eine Million Franken.
Gemäss Anklage sollen die Beschuldigten im Alter zwischen 22 und 38 Jahren zwischen Ende März und Mitte November 2024 in wechselnder Zusammensetzung schweizweit insgesamt 22 Einbruchdiebstähle begangen haben – überwiegend in Filialen von Mobilfunkanbietern, teils auch in andere Betriebe.
Die Kantonspolizei konnte ein Teil der Beute sicherstellen
In einzelne Filialen brachen sie sogar mehrmals ein. Erbeutet wurden Mobiltelefone, Tablets, Smartwatches und Zubehör.
Der Anklage der Zürcher Staatsanwaltschaft gingen umfangreiche und aufwändige Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich sowie anderer Polizeikorps voraus.

Die Delikte ereigneten sich in den Kantonen Bern, Aargau, St. Gallen, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Neuenburg, Tessin und Zürich.
Der Deliktswert beträgt rund eineinhalb Millionen Franken, der Sachschaden rund 200’000 Franken. Ein Teil der Beute konnte nach dem letzten Einbruch bei der Verhaftung sichergestellt und an die Berechtigten retourniert werden.
Bandenmässigen Diebstahl und Sachbeschädigung
Die Beschuldigten befinden sich im vorzeitigen Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahl, mehrfache, teilweise qualifizierte Sachbeschädigung sowie mehrfachen Hausfriedensbruch zur Last und beantragt beim Gericht unbedingte Freiheitsstrafen zwischen 48 und 70 Monaten sowie Landesverweisungen von je 15 Jahren.
Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.





