Stadt Zürich stärkt Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Die Stadt Zürich fördert ab 2027 auch innovative Projekte zur Arbeitsmarktfähigkeit und nimmt dafür vom 16. Juni bis 15. September 2026 Eingaben entgegen.

Wie die Stadt Zürich mitteilt, fördert sie gezielt die Aus- und Weiterbildung ihrer Einwohner, um deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Neu werden dafür auch innovative Projekte und Programme finanziert. Vom 16. Juni bis zum 15. September 2026 können private Trägerschaften ihre Ideen einreichen.
Die Arbeitsmarktfähigkeit von Erwachsenen mit geringen oder ungeeigneten Qualifikationen ist besonders gefährdet. Sie sind häufig von Jobverlust betroffen und ihre Chancen auf einen Wiedereintritt nach einem Stellenverlust sind beschränkt.
Gleichzeitig nehmen diese Personengruppen seltener an beruflichen Weiterbildungen teil, obwohl sie davon besonders stark profitieren würden. Besser qualifiziert können sie ihr Risiko für und die Dauer von Arbeitslosigkeit verringern und ihre Chancen auf einen höheren Lohn steigern.
Die Stadt Zürich fördert deshalb gezielt die Arbeitsmarktfähigkeit von Einwohnern mit geringen oder ungeeigneten Qualifikationen. So richtet sie zum Beispiel seit Anfang 2023 Arbeitsmarktstipendien für die Finanzierung beruflicher Weiterbildungen aus.
Ausschreibung «Arbeitsmarktfähigkeit» für Projekte und Programme
Ab 2027 werden auch Projekte und Programme zur Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit finanziert. Mit der öffentlichen Ausschreibung «Arbeitsmarktfähigkeit» lädt die Stadt Zürich private Trägerschaften wie Bildungsanbieter, Vereine und Unternehmen ein, vom 16. Juni bis 15. September 2026 Ideen einzureichen, mit denen Personen mit geringer Arbeitsmarktfähigkeit ihre Chancen am Arbeitsmarkt langfristig verbessern können.
Gesucht sind Projekte und Programme, welche mit innovativen Ansätzen Weiterbildungsbarrieren senken, Grundkompetenzen stärken oder den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Wichtig für die Förderung von Projekten und Programmen ist ihr Innovations- sowie Modellcharakter.
Mittel der Sonderrechnung
Für die Finanzierung solcher Projekte und Programme werden die Mittel der Sonderrechnung zur Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit eingesetzt. Die vorhandenen finanziellen Mittel sind auf rund drei Millionen Franken beschränkt und dürfen nur entsprechend ihrem vorgegebenen Verwendungszweck verwendet werden.
Im Rahmen der geplanten Vergaberunde werden daher Projekte und Programme finanziell unterstützt, die den Zweckbestimmungen entsprechen, sich an die definierten Zielgruppen richten und die vorgegebenen Förderziele verfolgen.





