Winterthur: Rückfragen zur ARA Hard – Stadtkanzlei klärt auf

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In Winterthur wird am 27. September über den Gestaltungsplan ARA Hard abgestimmt. Nach Rückfragen erklärt die Stadtkanzlei nun die Abstimmungsfrage.

Winterthur
Das Stadthaus in Winterthur (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Am 27. September 2026 stimmen die Winterthurer Stimmberechtigten unter anderem über den öffentlichen Gestaltungsplan mitsamt Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) und Zonenplanänderung ARA Hard ab. Im Zusammenhang mit der Abstimmungsfrage sind bei der Stadtkanzlei vereinzelt Rückfragen aus der Bevölkerung eingegangen.

In Bezug auf eine Abstimmungsvorlage vom 27. September 2026 haben die Stadtkanzlei vereinzelte Rückfragen aus der Bevölkerung erreicht. Diese betrafen resp. betreffen die Abstimmungsfrage zur Vorlage «Öffentlicher Gestaltungsplan mitsamt Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) und Zonenplanänderung ARA Hard», die auf dem Stimmzettel und in der Abstimmungszeitung aufgeführt ist. Um allfällige Unklarheiten zu beseitigen, weist die Stadtkanzlei darauf hin, wie die Abstimmungsfrage je nach Haltung zu beantworten ist.

Wer den Gestaltungsplan mitsamt Umweltverträglichkeitsbericht und Zonenplanänderung befürwortet, stimmt mit Ja. Wer den Gestaltungsplan mitsamt Umweltverträglichkeitsbericht und Zonenplanänderung ablehnen möchte, stimmt mit Nein. Der entsprechende Antrag ist in der Abstimmungszeitung aufgeführt.

Auch die enthaltenen Abstimmungsempfehlungen können als Orientierung dienen.

Zur zusätzlichen Erklärung: Grundsätzlich wird zwischen obligatorischem und fakultativem Referendum unterschieden. Ein obligatorisches Referendum ist beispielsweise notwendig, wenn ein Vertrag über den Zusammenschluss mit anderen Gemeinden abgeschlossen werden soll. Ein fakultatives Referendum in der Form des Volksreferendums oder des Parlamentsreferendums ist möglich gegen gewisse Beschlüsse des Stadtparlaments.

Ein Referendum gibt den Stimmberechtigten die Möglichkeit, an der Urne über ein Geschäft abzustimmen, über das bereits im Parlament beschlossen wurde. Das Stadtparlament hat die Vorlage «Öffentlicher Gestaltungsplan mitsamt Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) und Zonenplanänderung ARA Hard» am 19. Januar 2026 gutgeheissen. Weil dagegen ein Volksreferendum ergriffen wurde, muss die gesamte Stimmbevölkerung über die Vorlage abstimmen.

Der Antrag an die Stimmbevölkerung bleibt der gleiche wie der, den das Stadtparlament befürwortet hat. Stadtrat und Stadtparlament (mit 41 zu 12 Stimmen) empfehlen, Ja zu stimmen.

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