«Radikaler Richtplan Nein» – Referendum eingereicht

SVP Winterthur
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Winterthur Stadt,

Mit über 850 Unterschriften gegen den Richtplan 2040 hat das Komitee «Radikaler Richtplan Nein» am Montag, 15. Juni 2026, das Volksreferendum eingereicht.

Stadt Winterthur Referendum Richtplan
Luzi Valär von «Winterthur agil-mobil» (rechts) übergibt die Unterschriften gegen den Richtplan an Luca Fasnacht, Leiter Abstimmungen und Wahlen der Stadt Winterthur. Weiter auf dem Bild (v. l. n. r.): Bert Hofmänner (KMU-Verband), Simon Bründler (Handelskammer- und Arbeitgeberverband), Christian Hartmann (SVP), Dani Romay (FDP), Jan Ehrbar (IG Fruchtfolgeflächen) und Marc Wäckerlin (SVP). - zVg

Das Referendumskomitee «Radikaler Richtplan Nein» hat am 15. Juni 2026 das Volksreferendum gegen den kommunalen Richtplan 2040 erfolgreich eingereicht.

Innerhalb weniger Wochen sammelte das Komitee über 850 Unterschriften – rund 70 Prozent mehr als die erforderlichen 500.

Das zeigt, dass die Kritik am Richtplan weit über einzelne Parteien und Interessengruppen hinausgeht.

Kritisiert werden vor allem die massive Ausweitung der Behördenverbindlichkeit, die Auswirkungen auf den Wohnungsbau, die einseitige Mobilitätspolitik, der Umgang mit dem Kulturland sowie die vorgesehene Aufhebung der Schiessanlage Ohrbühl.

Richtplan greift tief in die Zukunft Winterthurs ein

Der kommunale Richtplan legt die räumliche Entwicklung Winterthurs bis ins Jahr 2040 fest und ist für Verwaltung und Politik verbindlich: Sämtliche künftigen Entscheide müssen sich daran ausrichten.

Er beeinflusst zentrale Bereiche wie Wohnen, Mobilität, Gewerbe, Landwirtschaft, Freiräume und Quartierentwicklung. Damit kommt ihm ausserordentliches Gewicht für die langfristige Zukunft der Stadt zu.

Kritik am Richtplan 2040

Das Referendumskomitee kritisiert den Richtplan 2040 nicht nur aus demokratiepolitischen Gründen, sondern vor allem wegen seiner inhaltlichen Ausrichtung.

Der Richtplan überschreitet seine eigentliche Funktion als strategisches Planungsinstrument und enthält zahlreiche Vorgaben, die nicht in ein behördenverbindliches Instrument gehören.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die massive Ausweitung der Behördenverbindlichkeit. Über 100 Aussagen werden als verbindlich erklärt – darunter politische Absichtserklärungen, Vorgaben zu Tempolimiten und die Schaffung neuer Fachstellen.

Damit werden zukünftige politische Handlungsspielräume unnötig eingeschränkt, die Verwaltung wird weiter aufgebläht und demokratische Entscheidungsprozesse vorweggenommen.

Richtplan erschwert Wohnungsbau, wo Winterthur mehr Wohnungen braucht

Besonders stossend ist die Wirkung auf den dringend benötigten Wohnungsbau. Der Richtplan verlangt bei Verdichtungen obligatorische «qualitätssichernde Verfahren» – also Testplanungen, Gutachten und Koordinationsprozesse, bevor überhaupt gebaut werden darf.

Bei Auf- und Umzonungen müssen neu verbindlich bis zu 50 Prozent der Fläche als preisgünstiger Wohn- oder Gewerberaum bereitgestellt werden. Zusätzlich sind auf zahlreichen Arealen stadtweite Nutzungsprüfungen vorgeschrieben, bevor Bauprojekte starten können.

Gerade in einer Zeit, in der bezahlbarer Wohnraum knapp ist, schafft der Richtplan neue Verfahren, zusätzliche Auflagen und weitere Hürden für Bauprojekte. Das erschwert und verhindert den Wohnungsbau genau dort, wo Winterthur mehr Wohnungen benötigt – das Gegenteil von dem, was die Stadt braucht.

Mobilität: Konkrete Perspektiven fehlen

Beim Thema Mobilität fehlen konkrete Perspektiven für den öffentlichen Verkehr, während der motorisierte Individualverkehr mit zahlreichen Restriktionen belegt wird.

Erst Ende 2025 hat die Zürcher Stimmbevölkerung mit der Annahme der Mobilitätsinitiative deutlich gemacht, dass Temporeduktionen auf Hauptverkehrsachsen nicht flächendeckend von Städten vorgegeben werden sollen.

Der Richtplan ignoriert dieses Signal und verankert trotzdem entsprechende Ziele.

Wertvolle landwirtschaftliche Flächen langfristig gefährdet

Der Richtplan geht zudem verantwortungslos mit dem Kulturland um: Die Interessen der einheimischen Landwirtschaft und der regionalen Nahrungsmittelproduktion werden gegenüber anderen Anliegen zurückgestellt.

Dies gefährdet langfristig wertvolle landwirtschaftliche Flächen und schwächt die Versorgungssicherheit.

Vage bei zentralen Fragen der räumlichen Stadt-Entwicklung

Abgelehnt wird auch die vorgesehene Aufhebung der Schiessanlage Ohrbühl ohne adäquaten Ersatz. Die Anlage erfüllt wichtige Funktionen für Schiesswesen, Vereine und Sicherheitsorganisationen.

Schliesslich bleibt der Richtplan bei zentralen Fragen der tatsächlichen räumlichen Entwicklung Winterthurs vage. Statt Klarheit zu schaffen, werden grundlegende Zielkonflikte – etwa zwischen Wohnungsbau und Freiraumschutz, Wirtschaftswachstum und Verkehrsreduktion sowie Verdichtung und Erhalt des Quartiercharakters – weitgehend offen gelassen.

Für ein behördenverbindliches Planungsinstrument dieser Tragweite ist das ungenügend.

«Winterthur braucht einen Richtplan, der Entwicklung ermöglicht. Dieser Richtplan schafft jedoch mehr Vorschriften, mehr Verfahren und mehr Einschränkungen. Darüber soll die Bevölkerung entscheiden können», so Dani Romay vom Referendumskomitee.

Breit abgestütztes Referendum

Das Referendum wird von Bürgern, Vertretern verschiedener Parteien sowie Organisationen und Verbänden unterstützt. Die breite Abstützung zeigt, dass es sich nicht um parteipolitischen Widerstand handelt, sondern um eine sachliche Kritik an einer Vorlage, die in ihrer jetzigen Form zu weit geht.

Nun soll das Volk entscheiden

Mit der Einreichung des Referendums erhält die Bevölkerung die Möglichkeit, selbst über die langfristigen Weichenstellungen für Winterthur zu entscheiden.

Gerade bei einem Richtplan mit so weitreichenden Folgen für Siedlungsentwicklung, Klima, Arbeitsplätze, Verkehr, Eigentum, Gewerbe und Lebensqualität ist eine Volksabstimmung aus Sicht des Komitees zwingend.

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