Oberland

Neues Natur- und Landschaftsinventar zählt mehr Objekte

Stadt Wetzikon
Stadt Wetzikon

Wetzikon,

Die Stadt Wetzikon hat das überarbeitete Natur- und Landschaftsinventar genehmigt. Das wichtige Verzeichnis wächst damit im Gemeindegebiet auf neu 467 Objekte.

Wetzikon
Die Gemeinde Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Alle Gemeinden des Kantons Zürich sind verpflichtet, ein Natur- und Landschaftsinventar über besonders wertvolle und prägende Naturobjekte wie Bäume, Feuchtgebiete, Hecken oder Magerwiesen zu führen, teilt die Stadt Wetzikon mit.

Das bestehende Inventar der Stadt Wetzikon ist in die Jahre gekommen und musste überarbeitet werden. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 20. Mai 2026 das revidierte Natur- und Landschaftsinventar genehmigt.

Das Natur- und Landschaftsinventar ist ein Verzeichnis von Naturobjekten, die aus fachlicher Sicht für die Biodiversität, den Artenschutz oder das Landschaftsbild von Bedeutung sind.

Bei einer Aufnahme in ein Inventar steht ein Objekt noch nicht unter Schutz, es gilt lediglich die Schutzvermutung. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Inventarobjekte besonders beachtet und, wenn das öffentliche Interesse überwiegt, geschützt werden.

Wichtige Grundlage für Planungen

Im Online-Geoportal der Stadt Wetzikon können die Grundinformationen zum kommunalen Natur- und Landschaftsinventar eingesehen werden. Weitere Informationen zu den Einträgen können bei der Abteilung Umwelt eingeholt werden.

Bei Bauvorhaben oder vor geplanten Baumfällungen empfiehlt es sich, sich frühzeitig zu erkundigen, ob ein Inventarobjekt vorhanden ist. Mit einer geschickten Planung lassen sich mit den Behörden gute Lösungen finden.

Das revidierte Inventar umfasst neu 467 Objekte im ganzen Gemeindegebiet, das sind 55 Objekte mehr als im bisherigen Inventar. 80 bisherige Objekte werden nicht mehr weitergeführt und entlassen, weil deren ökologischer Wert den Kriterien für eine Inventarisierung nicht mehr genügt oder die Objekte in andere Inventarobjekte integriert werden.

Grünräume bleiben ein wichtiges Anliegen

Ein wesentlicher Teil der Entlassungen sind die 54 Grün- und Parkanlagen, deren Erhalt und Förderung durch andere planerische Instrumente umgesetzt werden muss. In der laufenden Ortsplanungsrevision wird dieses wichtige Ziel berücksichtigt. Die Entlassungen aus dem Natur- und Landschaftsinventar werden öffentlich publiziert.

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