Gossau ZH: Generelles Feuerverbot ist aufgehoben

Gemeinde Gossau ZH
In Gossau ZH ist das generelle Feuer- und Feuerwerksverbot seit Freitag, 28. August 2026, aufgehoben. Im Wald gilt das kantonale Verbot weiter.

Das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe des Kantons Zürich gilt weiterhin.
Es gilt weiterhin ein generelles Feuerverbot. Dadurch findet an der Bundesfeier vom 1. August in der Altrüti Gossau kein Höhenfeuer statt und das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper ist untersagt.
Das im Kanton Zürich seit 26. Juni 2026 geltende Feuerverbot in Wald und Waldesnähe wird von den Gemeinden im Bezirk Hinwil aufgrund der anhaltenden Trockenheit und hohen Temperaturen ausgeweitet.






