Illnau-Effretikon ZH: Feuern im Siedlungsgebiet ab Freitagmittag wieder erlaubt

In Illnau-Effretikon ZH endet das kommunale Feuerverbot am Freitag, 28. August 2026, um 12.00 Uhr. Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand bleibt es bestehen.

Seit Juni anhaltend hohe Temperaturen und ausbleibende flächendeckende Regenfälle führten ab Juli zu grosser Trockenheit in Wäldern, auf Böden und Feldern, Wiesen, Böschungen und Hecken. Das Risiko, wonach bereits kleine Funkenwürfe grosse Brände hätten entfachen können, erwies sich als sehr gross. Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt aufrechterhalten.
Um Gefahren durch Brände und das Risiko für Naturschäden, Gefährdung von Menschenleben und die Zerstörung von Sachwerten zu verhindern, erliess der Stadtpräsident am 11. Juli 2026 für das Stadtgebiet von Illnau-Effretikon ein generelles Feuerverbot.
Dieses Verbot galt ergänzend zum absoluten Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt, das von der kantonalen Baudirektion erlassen wurde.
Immer noch herrscht verbreitet Trockenheit. Nach den Niederschlägen der vergangenen Woche und angesichts des nun erfolgten Temperaturrückgangs hat sich das Brandrisiko nun erheblich vermindert.
Aufgrund einer Lagebeurteilung und gemäss Einschätzung der Sicherheitsfachleute kann das allgemeine Feuerverbot im Freien wieder aufgehoben werden.
Das Verbot wird per Freitag, 28. August 2026, aufgehoben
Mit Verfügung vom 27. August 2026 hat der Stadtpräsident das Feuerverbot im Siedlungsgebiet nun widerrufen. Das Verbot wird per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.
Das durch die kantonale Baudirektion ausgesprochene im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt absolut geltende Feuerverbot gilt nach wie vor.
Trotz der erfolgten Niederschläge hat sich die Lage der Trinkwasserzufuhr bei den Grundwasserfassungen und Quellen noch nicht wieder vollständig normalisiert. Die Trinkwasserversorgung ist sichergestellt. Die Bevölkerung wird dennoch angehalten, das Trinkwasser weiterhin sparsam zu nutzen.









