Zell ZH bittet Einwohner um Rücksicht auf den Winterdienst

Nau.ch Lokal
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Region Wald 27.10.2023 - 18:32

Wie die Gemeinde Zell ZH mitteilt, sollten Fahrzeuge weder auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abgestellt werden.

Autos Strassenrand Parkieren Schnee Winter dunkel
Bei Schnee muss beim Parkieren besondere Rücksicht genommen werden: auch auf ein allfälliges Vorbeikommen des Winterdienstes. - Pixabay

Die Verantwortlichen für den Winterdienst haben sich vorbereitet, um auch in den kommenden Monaten die gemeindeeigenen Gehwege und Strassen für die Benutzer in möglichst gutem Zustand zu halten.

Entlang von Kantonsstrassen führt das Personal des kantonalen Unterhaltsbezirks neun den Winterdienst aus.

Für die Gemeindestrassen sind die Gemeindearbeiter sowie verschiedene durch die Gemeinde beauftragte Unternehmer verantwortlich.

Kein Parkieren auf öffentlichen Strassen und Plätzen

Die Schneeräumung erfolgt in der Regel hauptsächlich in den frühen Morgenstunden.

Auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge behindern den Winterdienst.

Es besteht zudem die Gefahr der Beschädigung durch Pfadschlitten und andere Winterdienstgeräte.

Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bittet die Gemeinde, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.

Keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen

Die Gemeindeverwaltung lehnt jede Haftung für Schäden ab, die beim Schneepflügen oder beim Salzstreuen an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen.

Um den reibungslosen Winterdienst zu garantieren, ist die Gemeinde auf das Verständnis und die Rücksicht der Bevölkerung angewiesen.

Schneemaden vor privaten Einfahrten sind nicht zu vermeiden und der Gemeinde nicht anzuzeigen.

Schneeräumung auf privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Privatsache

Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte.

Das Personal der Gemeindeverwaltung kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden.

Es ist nicht gestattet, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichen Grund abzulagern.

Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer geworfen werden.

Weniger Schwarzräumung zugunsten gesunder Gewässer

Mit der Schneeräumung gemäss dem gültigen Winterdienstkonzept wurden bisher gute Erfahrungen gemacht.

So unterliegen nicht alle Strassen und Trottoirs der Schwarzräumung.

Gesalzen werden darum nur die Sammelstrassen, wichtige Quartierstrassen, Strassen im Netz der öffentlichen Verkehrsmittel oder mit gefährlichen Steigungen sowie ausgesprochene Gefahrenstellen.

Diese Massnahmen tragen dazu bei, die Belastung heimischer Gewässer mit Schadstoffen zu verringern.

Verkehrsteilnehmende müssen sich ebenfalls anpassen

Die Benutzer des Verkehrsnetzes können beim abgestuften Winterdienst nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass die Gemeindestrassen, Trottoirs und Wege stets frei von Schnee- oder Eisglätte sind.

Die Gemeinde ersucht deshalb alle Verkehrsteilnehmenden, die Fahrweise, die Ausrüstung und das Verhalten den herrschenden winterlichen Verhältnissen anzupassen.

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