Gossau ZH: Schuldenbremse verankert – Gemeindeordnung ab 30. Oktober

In Gossau ZH ist die revidierte Gemeindeordnung genehmigt. Die neue Schuldenbremse floss bereits ins Budget 2027 ein, ab 30. Oktober ist der Text einsehbar.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Gossau haben der Teilrevision der Gemeindeordnung an der Urnenabstimmung vom 28. September 2025 mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Mit der Teilrevision wurde insbesondere der neue Artikel 15a zur Regelung der «Schuldenbremse» in die Gemeindeordnung aufgenommen.
Nach der Prüfung durch das Gemeindeamt hat der Regierungsrat die Teilrevision an seiner Sitzung vom 17. Juni 2026 genehmigt.
Die Ergebnisse der Urnenabstimmung wurden somit bei der anschliessenden Budgetierung berücksichtigt. Entsprechend sind die Vorgaben der Schuldenbremse bereits in die Erarbeitung des Budgets 2027 eingeflossen und konkretisiert.
Die Gemeindeordnung ist ab 30. Oktober unter der kommunalen Rechtssammlung einsehbar.






