Oberland

    Neubewertung der Liegenschaften von Weisslingen genehmigt

    Nau.ch Lokal
    Nau.ch Lokal

    Region Wald,

    Wie die Gemeinde Weisslingen schreibt, hat der Gemeinderat die Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen genehmigt.

    Die Ortseinfahrt Richtung Weisslingen.
    Die Ortseinfahrt Richtung Weisslingen. - Nau.ch / Simone Imhof

    Die Gemeinden sind von Gesetzes wegen angehalten, regelmässig ihr Finanzvermögen neu zu bewerten.

    Eine Neubewertung ist notwendig, weil die Bewertungsbestimmungen keine laufende Anpassung der Bilanzwerte sämtlicher Liegenschaften des Finanzvermögens an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse vorsehen.

    Dabei sind die Liegenschaften zu Verkehrswerten zu bilanzieren. Der Gemeinderat hat die Neubewertung genehmigt.

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