Gemeinderat Wildberg nimmt den Finanz- und Aufgabenplan an

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Region Wald 11.12.2023 - 10:37

Wie die Gemeinde Wildberg mitteilt, dient der Finanz- und Aufgabenplan der mittelfristigen Planung und Steuerung der Finanzen und Aufgaben.

Das Gemeindehaus in Wildberg, Bezirk Pfäffikon ZH.
Das Gemeindehaus in Wildberg, Bezirk Pfäffikon ZH. - Nau.ch / Simone Imhof

Als Steuerungs- und Orientierungsinstrument setzt der Gemeinderat mit dem Finanz- und Aufgabenplan den mittelfristigen Kurs der Gemeinde fest und legt ihre finanzpolitischen Vorstellungen der Öffentlichkeit und den übrigen Behörden gegenüber offen.

Der Finanz- und Aufgabenplan wird durch den Gemeinderat beschlossen.

Der Gemeindeversammlung ist das Instrument als Informationsmittel zur Kenntnis zu bringen, sodass das Budget im Zusammenhang mit der Planperiode beurteilt werden kann.

Eine Verabschiedung findet nicht statt. Der Finanz- und Aufgabenplan ist öffentlich aufzulegen.

RPK kann keine Anträge zur Planung stellen

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat keinen Anspruch, zum Finanz- und Aufgabenplan Stellung zu nehmen, da dieser nicht zum Prüfungsumfang zählt.

Dies bedeutet, dass die RPK keine Anträge zur Planung stellen kann.

Sie sollte die Planung aber bei der Beurteilung der finanziellen Entwicklung der Gemeinde heranziehen.

Die Finanz- und Aufgabenplanung wurde vom Gemeinderat unter Beizug des externen Finanzberatungsbüros swissplan.ch Beratung für öffentliche Haushalte AG, Zürich, erstellt.

Ergebnisse werden einmal jährlich zusammengefasst

Sie zeigt in einer rechtlich unverbindlichen Form die drei Phasen.

Analyse der vergangenen Jahre, finanzpolitisches Ziel und Blick in die Zukunft (Prognose, Investitionsprogramm nach Prioritäten, Steuerplan, Aufgabenplan, Planerfolgsrechnung und -bilanz, Geldflussrechnung, Kennzahlen).

Einmal jährlich werden die Ergebnisse in einer Dokumentation zusammengefasst.

Steuerhaushalt resultiert mit Haushaltüberschuss

Die Konjunkturaussichten sind weiterhin intakt, auch wenn mit der Energie- und Bankenkrise sowie dem Ukrainekrieg deutliche Abwärtsrisiken vorhanden sind.

Es wird von einem Anstieg der Erträge ausgegangen. Belastend wirkt die vorübergehend höhere Teuerung.

Mit total 4,3 Millionen Franken ist ein vergleichsweise durchschnittliches Investitionsvolumen vorgesehen ( Altes Gemeindehaus, Feuerwehrgebäude, Infrastruktur). In der Erfolgsrechnung werden mittelfristig jährliche Ertragsüberschüsse von circa 0,2 Millionen Franken erwartet.

Mit einer Selbstfinanzierung von 3,8 Millionen Franken resultiert im Steuerhaushalt ein Haushaltüberschuss von zwei Millionen Franken.

Konjunkturelle Entwicklung verursacht die grössten Haushaltrisiken

Die Liquidität nimmt entsprechend zu und mit Festgeldanlagen kann vom höheren Zinsniveau profitiert werden.

Das Nettovermögen steigt eben- falls und liegt am Ende der Planung bei 6,1 Millionen Franken, was einer sehr hohen Substanz entspricht. Unter diesen Voraussetzungen wird mit einem stabilen Steuerfuss gerechnet.

Bei den Gebührenhaushalten kann aktuell noch von stabilen Tarifen ausgegangen werden, mittel- bis längerfristig sind im Wasser jedoch zur Begrenzung der Schulden Tariferhöhungen absehbar.

Die grössten Haushaltrisiken sind bei der konjunkturellen Entwicklung (Steuern und Finanzausgleich, Inflation und Zinsen), tieferen Grundstückgewinnsteuern, stärkeren Aufwandzunahmen oder ungünstigen gesetzlichen Veränderungen auszumachen.

Finanzpolitischen Ziele werden erreicht

Im aktuellen Plan werden die finanzpolitischen Ziele erreicht beziehungsweise übertroffen. Trotzdem muss auf verschiedene Punkte geachtet werden.

Für das Eintreffen der positiven Aussichten ist der budgetierte Ausgabenrahmen einzuhalten.

Die Kostenzunahmen im Budget 2024 liegen im Vergleich zur Rechnung 2022 teilweise tiefer als die kumulierte Teuerung. Die Entwicklung ist entsprechend kritisch zu verfolgen.

Erhebliche Mehrkosten für die Schule

Im Schulbereich werden aktuell zudem noch verschiedene Massnahmen erarbeitet (Attraktivierung des Lehrberufs, gesetzliche Verankerung «erweiterter Lernraum», Begabungs- und Begabtenförderung), welche erhebliche Mehrkosten für die Schule bedeuten können.

Diese sind in der vorliegenden Planung nicht berücksichtigt. Zudem wird aktuell von einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung ausgegangen.

Falls sich die Konjunkturaussichten merklich abkühlen würden, könnte sich die Erfolgsrechnung allenfalls verknappen.

Senkung des Steuerfusses ist denkbar

Das Nettovermögen liegt am Ende der Planung deutlich über der gewünschten Bandbreite.

Die Entwicklung ist unter anderem abhängig von der Zustimmung der Bevölkerung zum Verkauf der Liegenschaft Ehrikon.

Sollten sich die Aussichten bestätigen, wäre zumindest vorübergehend eine weitere Senkung des Steuerfusses denkbar, falls mittel- bis längerfristig keine grossen Investitionsprojekte anstehen.

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