Wädenswil plant Umwandlung des Alterszentrums Frohmatt

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Region Wädenswil 16.04.2024 - 17:20

Wie die Gemeinde Wädenswil angibt, plant sie, das Alterszentrum Frohmatt in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umzuwandeln. Eine Abstimmung steht noch aus.

Die Stadtverwaltung Wädenswil.
Die Stadtverwaltung Wädenswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Alterszentrum Frohmatt leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Wädenswil.

Mit den künftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen muss das Alterszentrum Schritt halten. Deshalb will der Stadtrat das Alterszentrum verselbstständigen.

Frohmatt erhält damit mehr betriebliche Flexibilität und eine stärkere fachliche wie finanzielle Aufsicht. Gleichzeitig bleibt das Alterszentrum im vollständigen Besitz der Stadt.

Zuerst entscheidet der Gemeinderat über die Vorlage. Danach wird die Stimmbevölkerung Gelegenheit haben, sich zum Vorhaben zu äussern.

Gründung einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft

Der Stadtrat schlägt für das Alterszentrum Frohmatt die Gründung einer Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck vor.

Eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt stellt auch künftig die Qualität und das passende Angebot für die ältere Bevölkerung in Wädenswil sicher.

Überschüsse fliessen direkt in das Leistungsangebot. Die Verträge der Bewohnenden werden übernommen.

Beibehaltung der Vollkostenrechnung für Pension und Betreuung

Die Taxen für Pension und Betreuung orientieren sich weiterhin an einer Vollkostenrechnung.

Damit bleibt Frohmatt für alle Einkommensklassen ein attraktiver und bezahlbarer Ort für das Leben im Alter.

Auch die Mitarbeitenden werden zu gleichwertigen Bedingungen von der neuen Gesellschaft angestellt.

Bindung an politische und verwaltungstechnische Prozesse

Heute ist das Alterszentrum Frohmatt ein Teil der öffentlichen Verwaltung. Somit ist das Alterszentrum eng an die Prozesse und Strukturen von Politik und Verwaltung geknüpft.

Das macht die Entscheidungswege anspruchsvoller und länger. Zudem unterscheiden sich die Kernaufgaben der Verwaltung von jenen des Alterszentrums Frohmatt wesentlich.

Ein Alterszentrum ist ein 24-Stunden-Betrieb und beansprucht viel spezialisiertes Know-how.

Anpassung an Bedürfnisse und Gesundheitsentwicklungen

Weiter muss sich das Alterszentrum den sich wandelnden Bedürfnissen der Bewohnenden und den raschen Entwicklungen im Gesundheitsbereich anpassen.

Die heutige Organisationsform schränkt das Alterszentrum Frohmatt im Betrieb ein.

Auf Herausforderungen wie den Fachkräftemangel kann es heute nur langsam reagieren.

Rascher den Veränderungen anpassen

Mit der Überführung in eine Aktiengesellschaft wird das Alterszentrum aus der Verwaltung herausgelöst.

Eine eigenständige Gesellschaft ist in den Arbeits- und Entscheidungswegen flexibler und schneller. Das vereinfacht den Arbeitsalltag und macht die Organisation effizienter.

Viele Alterszentren in der Schweiz haben den Schritt der Verselbstständigung bereits erfolgreich unternommen.

Frohmatt bleibt im Besitz der Stadt

Die Aktiengesellschaft bleibt zu 100 Prozent im Besitz der Stadt.

Der Stadtrat wird den Verwaltungsrat der neuen Organisation mit Fachleuten, zum Beispiel aus dem Gesundheitswesen, der Pflege und der Betriebswirtschaft, besetzen.

Der Verwaltungsrat trägt die strategische Geschäftsverantwortung und steht der operativen Geschäftsleitung vor.

Mitgliedschaft im Verwaltungsrat

Ein Mitglied des Stadtrats ist Mitglied des Verwaltungsrats der neuen Organisation. Der allfällige Verkauf von Aktienanteilen ist nur mit Zustimmung des Gemeinderats möglich.

Ausserdem hätte die Stimmbevölkerung bei der Veräusserung einer Mehrheit der Aktien das letzte Wort.

Stimmberechtigte entscheiden

Der Stadtrat hat nun die Vorlage für die Verselbstständigung zuhanden des Gemeinderats verabschiedet.

Voraussichtlich noch vor den Sommerferien berät der Gemeinderat das Geschäft.

Die Wädenswiler Stimmbevölkerung entscheidet danach an der Urne über die Verselbstständigung.

Heissen Gemeinderat und Volk das Vorhaben gut, könnte die neue Organisation allenfalls bereits per 1. Januar 2025 gegründet werden.

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