Rekurse verzögern die neue Wädenswiler Nutzungsplanung

Die Stadt Wädenswil kann die revidierte Nutzungsplanung nicht vorzeitig in Kraft setzen. Die aufschiebende Wirkung der Rekurse bleibt bis zum Urteil bestehen.

Wie die Stadt Wädenswil mitteilt, bestätigt das Baurekursgericht die aufschiebende Wirkung der eingegangenen Rekurse gegen die gesamtrevidierte Nutzungsplanung Wädenswil.
Gegen die Genehmigung der gesamtrevidierten Nutzungsplanung Wädenswil sind Rekurse beim Baurekursgericht eingegangen, welchen aufschiebende Wirkung zukommt. Das Baurekursgericht hat nun in einem Zwischenentscheid bestätigt, dass die aufschiebende Wirkung nicht beschränkt oder entzogen werden kann, weil keine besonderen schwerwiegenden Gründe dafür vorliegen.
Eine Teilinkraftsetzung der gesamtrevidierten Nutzungsplanung ist daher nicht möglich. Der Ausgang der Gerichtsverfahren ist abzuwarten. Mit den Gerichtsentscheiden ist nach den Sommerferien zu rechnen.





