Gommiswald weist Einwohner auf die Hundesteuer 2023 hin

Nau.ch Lokal
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Gaster 01.03.2023 - 16:02

Wie die Gemeinde Gommiswald schreibt, wird die Steuer zu Beginn des Jahres fällig und wird per Rechnung eingefordert.

Die Ortschaft Gommiswald im Kanton St.Gallen.
Die Ortschaft Gommiswald im Kanton St.Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Personen, welche einen Hund halten, haben eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Die Hundesteuer wird zu Beginn des Kalenderjahres fällig und wird per Rechnung eingefordert.

Die Rechnungen wurden bereits versendet. Die Hundesteuer beträgt einheitlich 100 Franken pro Hund.

Beim Ansatz gibt es keine Unterscheidung zwischen dem ersten sowie allfällig weiteren Hunden.

Neuer Hund muss bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden

Hundehalter, welche bis Ende Februar 2023 noch keine Rechnung erhalten haben oder welche sich im Laufe des Jahres 2023 einen Hund neu anschaffen, melden sich bei der Hundekontrollstelle, um ihren Hund anzumelden.

Entsteht die Steuerpflicht im Verlaufe des Jahres, wird die Hundesteuer für das ganze Kalenderjahr fällig.

Es ist für alle Hunde, die älter als drei Monate sind, die Hundesteuer zu entrichten.

Die Hundehalter haben über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, welche die Versicherungsdeckung für die Hundehaltung sowie derjenigen Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt, einschliesst.

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