Alkohol und Tabak: Gemeinde verzichtet auf Testkäufe

Die Gemeinde Volketswil führt für Tabak- und Alkoholprodukte keine eigenen Testkäufe mehr durch. Die Aufgabe überlässt sie per 2026 ganz dem Kanton Zürich.

Wie die Gemeinde Volketswil schreibt, ging mit Inkrafttreten des neuen Tabakproduktegesetzes (TabPG) per 1. Oktober 2024 die Zuständigkeit für die Durchführung von Testkäufen auf die Kantone über.
Mit der seit 1. November 2025 geltenden Vollzugsverordnung zum TabPG im Kanton Zürich wurde das Kantonale Labor Zürich mit dem Vollzug des Gesetzes betraut und ist seither für die Durchführung der Testkäufe verantwortlich.
Seit diesem Zeitpunkt führt das Kantonale Labor kantonsweit Testkäufe für Alkohol- und Tabakprodukte auch in den Gemeinden durch.
Kantonales Labor empfiehlt Gemeinden, auf eigene Testkäufe zu verzichten
In seinem Informationsschreiben vom 12. November 2025 empfiehlt das Kantonale Labor Zürich den Gemeinden, auf eigene Testkäufe zu verzichten. Zur Begründung führt es an, dass Verkaufsstellen andernfalls nach unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen kontrolliert würden, was aufgrund unterschiedlicher Rechtsfolgen zu Verunsicherung führen könne.
Zudem verweist das Kantonale Labor auf die bevorstehende Revision des Gesundheitsgesetzes, welche die Aufhebung von § 48 Abs. 7 vorsieht und den Gemeinden damit künftig die rechtliche Grundlage für eigene Testkäufe entzieht.
Das Kantonale Labor Zürich ist jedoch verpflichtet, die Ergebnisse der Testkäufe mit den Gemeinden zu teilen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass ab 2026 keine eigenen Testkäufe mehr durchgeführt werden. Diese Aufgabe wird vollständig dem Kantonalen Labor Zürich überlassen.






