Thalwil ZH: Stimmzettel werden ab Ende November elektronisch gezählt

In Thalwil ZH wird am Abstimmungssonntag vom 29. November 2026 erstmals elektronisch ausgezählt. Die Stimmberechtigten erhalten einen einzigen Stimmzettel.

In zahlreichen Schweizer Gemeinden und Städten ist es bereits der Status quo: Per 29. November 2026 führt die Gemeinde Thalwil das so genannte «E-Counting» ein, also die elektronische Auszählung von Stimmzetteln. Die Stimmberechtigten erhalten neu einen einzigen Stimmzettel, auf dem sie ihre Stimme zu allen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Vorlagen ankreuzen können. Für die Gemeinde bedeutet die Einführung eine effizientere Auszählung am Abstimmungssonntag.
«E-Counting» ist in der Schweiz etabliert und wird bereits in über 100 Gemeinden und Städten eingesetzt. Seit 2026 besteht nun auch im Kanton Zürich die Rechtsgrundlage für die Einführung und erste Zürcher Gemeinden setzten am Abstimmungssonntag vom 14. Juni 2026 das neue Verfahren erfolgreich ein. Beim «E-Counting» werden die Stimmzettel am Abstimmungssonntag nicht mehr manuell sortiert und gezählt, sondern eingescannt und softwaregestützt ausgewertet.
Möglich ist das dank eines einheitlichen, maschinenlesbaren Stimmzettels, auf dem alle eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen eines Urnengangs aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten setzen ihre Stimme, indem sie ein Kreuz in das entsprechende Feld eintragen. Die bisherige handschriftliche Angabe von «Ja» oder «Nein» entfällt.
Das neue Verfahren vereinfacht die Stimmabgabe und reduziert den organisatorischen Aufwand am Abstimmungssonntag im Abstimmungsbüro erheblich.
September-Abstimmung nicht betroffen
Mit Beschluss vom 18. August 2026 hat der Thalwiler Gemeinderat der Einführung von «E-Counting» in Thalwil zugestimmt. Damit werden die Stimmzettel am Abstimmungssonntag vom 29. November 2026 erstmals elektronisch gezählt. Den Abstimmungsunterlagen für die Stimmberechtigten wird ein Flyer beigelegt, der das neue Verfahren und das korrekte Ausfüllen des Stimmzettels erläutert.
Auf die Abstimmung vom 27. September 2026 hat die Einführung von «E-Counting» keine Auswirkungen. Die Stimmzettel sämtlicher Vorlagen können wie gewohnt mit «Ja» oder «Nein» ausgefüllt werden und werden manuell ausgezählt. Generell wird «E-Counting» vorerst ausschliesslich bei Abstimmungen eingesetzt.
Für eine Anwendung bei Wahlen besteht im Kanton Zürich zurzeit keine gesetzliche Grundlage.







