Agglo Zürich

    Tötungsdelikt in Männedorf ZH: Therapeutische Massnahme beantragt

    Kantonspolizei Zürich
    Kantonspolizei Zürich

    Stäfa,

    Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt vom Mai 2024 in Männedorf ZH abgeschlossen.

    Polizei in Männedorf
    Der Vorfall ereignete sich im Alma Park in Männedorf ZH. - Nau.ch / Nico Leuthold

    Dem zur Tatzeit 19-jährigen Beschuldigten wird zur Last gelegt, am 21. Mai 2024 im Almapark in Männedorf eine ihm unbekannte 35-jährige Frau getötet und zudem einen 50- jährigen Mann leicht verletzt zu haben.

    Gestützt auf ein forensisches psychiatrisches Gutachten ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Taten im Zustand einer damals schweren psychotischen Störung begangen hat.

    Voraussetzung für eine Bestrafung nach Schweizer Strafrecht ist, dass neben der Erfüllung eines Straftatbestands – vorliegend nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Mord – auch die Schuldfähigkeit des Täters gegeben ist (Art. 19 Abs. 1 StGB).

    Diese ist gemäss Gutachten im vorliegenden Fall nicht gegeben, weshalb die Staatsanwaltschaft dem Gericht die Anordnung einer sogenannten freiheitsentziehenden therapeutischen Massnahme beantragt. Der geständige Beschuldigte befindet sich seit 24. Mai 2024 in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik, wo er bereits therapeutisch behandelt wird.

    Mit dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensabschluss sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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