Männedorf ZH: Mann bezieht Arbeitslosengeld trotz Job – verurteilt

Melanie Thöne
Melanie Thöne

Stäfa 16.11.2023 - 04:41

Ein Handwerker aus Männedorf ZH bezog unrechtmässig Arbeitslosengeld. Nun bekam er eine bedingte Geldstrafe.

Mann blättert in Broschüre
Ein Handwerker machte wiederholt falsche Angaben zu seinen Nebenverdiensten – nun wurde er verurteilt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Handwerker aus Männedorf ZH bezog mehrfach unrechtmässig Arbeitslosengeld.
  • Er hatte seine Nebenverdienste falsch oder gar nicht gemeldet.
  • Nun wurde der Mann zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein Handwerker aus Männedorf hat das System der Arbeitslosenversicherung missbraucht. Er hat Nebeneinkünfte nicht korrekt deklariert und so mehr Geld erhalten, als ihm zustand. Die «Zürichsee-Zeitung» berichtet.

Vor fünf Jahren meldete sich der Mann beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Meilen an. Er wusste, dass er alle Einkünfte während des Bezugs von Arbeitslosengeldern melden muss. Doch er hielt sich nicht daran.

In drei Monaten verdiente er bei einer regionalen Firma über 10'000 Franken dazu – ohne dies zu melden. Die Arbeitslosenkasse hätte ihm dadurch 5900 Franken weniger auszahlen müssen.

Zweiter Verstoss und Strafe

Zwischen 2020 und 2021 wiederholte der Mann sein Vorgehen: Er meldete zwar seine Zusatzeinkünfte, gab aber viel niedrigere Beträge an als tatsächlich verdient. So kassierte er weitere 7800 Franken zu viel.

Zwei Menschen in RAV-Büro
RAV Büro mit zwei sich unterhaltenden Personen - Keystone - Community

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland verurteilte ihn daraufhin wegen mehrfachen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung. Die Strafe: eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken mit einer Probezeit von drei Jahren. Hinzu kamen eine Busse von 2400 Franken und Verfahrenskosten in Höhe von 4000 Franken.

Keine Landesverweisung

Obwohl das Gesetz bei solchen Delikten eine Landesverweisung vorsieht, blieb diese aus. Der Mann lebt seit seinem dritten Lebensjahr in der Schweiz und hat kaum noch Bezug zu seinem Herkunftsland Serbien. Zudem kümmert er sich um seinen kranken Vater und plant mit seiner Frau eine Familie zu gründen.

Die Staatsanwaltschaft sah daher einen «schweren persönlichen Härtefall» und verzichtete auf die Landesverweisung.

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