Männedorf darf Klimastrategie umsetzen

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Stäfa,

Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde gegen Klimastrategie ab. Die Gemeinde Männedorf sieht sich bestätigt und führt das Projekt wie geplant weiter.

Bahnhofstrasse bei der Gemeindeverwaltung Männedorf.
Bahnhofstrasse bei der Gemeindeverwaltung Männedorf. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Männedorf mitteilt, bleibt die von der Stimmbevölkerung am 18. Mai 2025 angenommene Vorlage zur Klimastrategie weiterhin gültig. Ein dagegen eingereichter Stimmrechtsrekurs wurde bereits vom Bezirksrat mit Beschluss vom 25. Juni 2025 abgewiesen.

Nach dem Weiterzug des Verfahrens liegt nun auch das Urteil des Verwaltungsgerichts vor: Die Beschwerde wurde abgewiesen. Der Gemeinderat nimmt das Urteil positiv zur Kenntnis und sieht sich in seinem Vorgehen bestätigt. Die Klimastrategie kann somit wie geplant weiterverfolgt werden.

Aktuell läuft die Rechtsmittelfrist von 30 Tagen. Innerhalb dieser Frist besteht die Möglichkeit, das Urteil beim Bundesgericht anzufechten.

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