Rümlang ZH: Sekundarschule soll eigenen Standort im Worbiger erhalten

Die Gemeinde Rümlang ZH will der Sekundarschule im Worbiger Land im Baurecht abgeben. Die Stimmberechtigten entscheiden am 29. November 2026.

Die Sekundarschule Rümlang-Oberglatt soll künftig einen eigenen Schulstandort in Rümlang erhalten. Dafür möchte die Gemeinde Rümlang der Sekundarschulgemeinde zwei gemeindeeigene Grundstücke im Baurecht zur Verfügung stellen. Über den Baurechtsvertrag entscheiden die Stimmberechtigten.
Die Sekundarschule Rümlang-Oberglatt verfügt heute in Rümlang über keinen eigenen Schulstandort. Sie ist im Worbiger in den Räumlichkeiten der Primarschulanlage eingemietet.
Der Platzbedarf beider Schulen hat in den letzten Jahren durch steigende Schülerzahlen und veränderter Anforderungen stetig zugenommen. Heute braucht es neben Klassenzimmern auch Gruppen- und Therapieräume sowie Platz für die schulergänzende Betreuung.
Prognosen gehen zudem davon aus, dass in Rümlang, entgegen dem schweizweiten Trend, die Schülerzahlen in Zukunft moderat ansteigen werden.
Im Rahmen der gesamthaften Schul- und Sportraumplanung wurden verschiedene Möglichkeiten für die künftige Entwicklung der Primar- und Sekundarschule geprüft. Als beste Lösung erwies sich ein eigenständiger Standort für die Sekundarschule im Worbiger.
So können Primar- und Sekundarschule räumlich stärker entflochten und dennoch Synergien etwa im Bereich Sport – genutzt werden. Dies ermöglicht beiden Schulen, eine auf ihre jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtete Lernumgebung zu schaffen. Die Entflechtung schafft zudem für beide Schulen eine Perspektive, sich langfristig eigenständig weiterzuentwickeln.
Gemeinde bleibt Eigentümerin des Landes
Für den neuen Sekundarschulstandort sind im Gebiet Worbiger die zwei gemeindeeigenen Grundstücke Kat.-Nr. 3918 und 3986 mit einer Gesamtfläche von 8'477 Quadratmetern vorgesehen. Die Gemeinde Rümlang verkauft das Land nicht, sondern stellt es für 99 Jahre im Baurecht der Sekundarschulgemeinde zur Verfügung. Die Gemeinde bleibt Eigentümerin des Bodens.
Der Landwert wurde auf 3,4 Millionen Franken festgelegt. Beim aktuellen Referenzzinssatz beträgt der jährliche Baurechtszins 76'500 Franken. Diesen entrichtet die Sekundarschulgemeinde Rümlang-Oberglatt an die Gemeinde Rümlang.
Die Stimmberechtigten von Rümlang entscheiden am 29. November 2026 an der Urne und die Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Rümlang-Oberglatt am 9. Dezember 2026 an der Schulgemeindeversammlung über die Vorlage.
Noch kein Entscheid über das konkrete Schulhaus
Mit der Zustimmung zum Baurechtsvertrag wird zunächst der Standort für die weitere Planung gesichert. Als nächstes wird die Sekundarschulgemeinde in einem Wettbewerbsverfahren das beste Projekt für das neue Sekundarschulhaus ermitteln. Über den entsprechenden Wettbewerbskredit entscheiden die Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Rümlang-Oberglatt zu einem späteren Zeitpunkt.
Der neue Sekundarschulstandort ist ein eigenständiges Teilprojekt im Rahmen der gesamtheitlichen Schul- und Sportraumentwicklung, die im Masterplan Worbiger/Heuel festgehalten ist. Der Masterplan zeigt die langfristige Entwicklung des Schul- und Sportraums der Gemeinde Rümlang auf und stellt sicher, dass die Teilprojekte aufeinander abgestimmt und Abhängigkeiten berücksichtigt werden.
Gemeinsame Informationsveranstaltung
Die Gemeinde Rümlang und die Sekundarschulgemeinde Rümlang-Oberglatt informieren die Bevölkerung gemeinsam über die Baurechtsvorlage. Dabei wird erläutert, weshalb für die Sekundarschule ein eigener Standort vorgesehen ist, warum dieser im Gebiet Worbiger liegt, was das Baurecht konkret bedeutet und wie es nach einer Zustimmung weitergeht.
Die Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, 11. November 2026, um 19.30 Uhr im Gemeindesaal Rümlang statt.






