Rapperswil-Jona SG: Stadtrat lehnt Meienberg-Initiative ab

In Rapperswil-Jona SG lehnt der Stadtrat die Meienberg-Initiative ab. Sein Gegenvorschlag ermöglicht bis zu 50 preisgünstige Wohnungen – Abstimmung am 29. November.

Der Stadtrat will zusätzlichen preisgünstigen Wohnraum schaffen. Er lehnt die Initiative «Attraktiver Wohnraum im ehemaligen Pflegezentrum Meienberg» jedoch ab und unterbreitet einen Gegenvorschlag. Dieser ermöglicht auf einem bereits eingezonten städtischen Grundstück eine deutlich schnellere Umsetzung.
Gleichzeitig bleibt eine spätere Wohnentwicklung am Meienberg vorgesehen. Über die Initiative und den Gegenvorschlag wird am 29. November 2026 abgestimmt.
Die Initiative verlangt, die Liegenschaft des bisherigen Pflegezentrums Meienberg für ein quartierverträgliches Wohnprojekt mit einem substanziellen Anteil preisgünstiger Wohnungen zu reservieren. Der Stadtrat teilt dieses Ziel, schlägt für dessen Umsetzung jedoch einen anderen Weg vor. Denn das Grundstück des Pflegezentrums Meienberg liegt heute in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen.
Ein privates Wohnprojekt ist dort deshalb derzeit nicht zulässig. Dafür müssen zuerst die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Das Verfahren kann mehrere Jahre dauern.
Wohnprojekt kann früher gestartet werden
Der Gegenvorschlag des Stadtrates sieht für die Umsetzung das städtische Grundstück Nr. 162J vor. Dieses liegt bereits in der Wohnzone W2c, ist erschlossen, unbebaut und rund 20 Prozent grösser als das Grundstück des Pflegezentrums Meienberg. Eine Umzonung ist nicht notwendig.
Gemäss Potenzialanalyse sind nach Regelbauweise rund 35 Wohnungen möglich, mit einem Sondernutzungsplan bis zu 50. Der Stadtrat schlägt vor, das Grundstück im Baurecht an einen gemeinnützigen Wohnbauträger abzugeben. Dieser soll preisgünstigen Wohnraum für unterschiedliche Generationen und Familienmodelle entwickeln.
Bei einer Zustimmung zum Gegenvorschlag kann die Stadt die Ausschreibung für das Baurecht zeitnah starten. Über die definitive Abgabe des Grundstücks im Baurecht entscheidet die Stimmbevölkerung zu einem späteren Zeitpunkt nochmals.
Wohnentwicklung am Meienberg bleibt vorgesehen
«Der Gegenvorschlag bedeutet keinen Verzicht auf eine spätere Wohnentwicklung am Meienberg», sagt der zuständige Stadtrat Ueli Dobler. «Die laufende Ortsplanungsrevision und eine Entwicklungsstudie betrachten das Gebiet als Ganzes.» Der Stadtrat beabsichtigt, dort mittel- bis langfristig eine quartier- und landschaftsverträgliche Wohnentwicklung zu ermöglichen.
Bis die dafür notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, soll das bestehende Gebäude des Pflegezentrums vorübergehend als Wohn- und Integrationszentrum genutzt werden können. Dadurch kann die Stadt ihre Unterbringungsaufgabe in einer eigenen Liegenschaft erfüllen, Leerstand vermeiden und den Bedarf an zugemieteten Wohnungen reduzieren.
Abstimmung am 29. November 2026
Die Stimmberechtigten entscheiden am 29. November 2026 über die Initiative und den Gegenvorschlag des Stadtrates. Der Stadtrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag anzunehmen. Werden beide Vorlagen angenommen, entscheidet die Stichfrage.
Die Abstimmungsunterlagen stehen ab sofort auf der Webseite der Stadt zur Verfügung und werden den Stimmberechtigten rechtzeitig vor der Abstimmung zugestellt.







