GLP fordert Überprüfung der Strassenklassierung

Die GLP Rapperswil-Jona verlangt vom Stadtrat, die Klassierung der Gemeindestrassen nochmals kritisch zu prüfen. Hintergrund ist ein Entscheid des Kantonsrates.

Die GLP Rapperswil-Jona verlangt vom Stadtrat, die Klassierung der Gemeindestrassen nochmals kritisch zu prüfen.
Nach einem Entscheid des St.Galler Kantonsrates könnten die vorgeschlagenen Einstufungen den Spielraum für Tempo-30-Regelungen künftig stark einschränken. Gleichzeitig stellt die Partei geplante Aufklassierungen von Quartierstrassen infrage.
Die GLP Rapperswil-Jona hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Gesamtüberarbeitung des Gemeindestrassenplans eine Stellungnahme eingereicht.
Hintergrund der Forderungen ist ein Entscheid des St.Galler Kantonsrates in der vergangenen Frühjahrssession: Strassen der 1. Klasse gelten künftig ausdrücklich als verkehrsorientiert. Dadurch werden die Möglichkeiten für Tempo-30- Regelungen, Verkehrsberuhigungen und eine siedlungsverträgliche Gestaltung auf diesen Strassen deutlich erschwert.
Abklassierungen von Strassen 1. Klasse prüfen
Die GLP fordert deshalb, Strassen der 1. Klasse im Siedlungsgebiet nochmals kritisch zu überprüfen und wo sinnvoll in die 2. Klasse abzuklassieren.
Konkret beantragt die Partei unter anderem eine Abklassierung bei der Hombrechtikerstrasse, Bubikerstrasse, Tägernaustrasse, Lenggisserstrasse, Fluhstrasse und Schachenstrasse sowie beim Strassenzug Alte Jonastrasse-Kreuzstrasse-Kniestrasse.
«Die Strassenklassierung darf die Entwicklung unserer Stadt nicht unnötig einschränken», sagt Michael Rüegg, Präsident der GLP Rapperswil-Jona. «Gerade in Wohnquartieren müssen auch künftig flexible Lösungen für mehr Sicherheit und Lebensqualität möglich bleiben.»
Kritik an geplanten Aufklassierungen von Quartierstrassen
Gleichzeitig beurteilt die GLP die vom Stadtrat vorgesehenen Aufklassierungen mehrerer Quartierstrassen von der 3. in die 2. Klasse kritisch.
Mehrere der betroffenen Strassen dienten primär der Quartiererschliessung und erfüllten keine eigentliche Sammelfunktion. Wenn ein grosser Teil der Gemeindestrassen derselben Kategorie zugeordnet werde, verliere die Hierarchie im Strassennetz an Aussagekraft.






